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Zwei Haftbefehle und Drogenfund am Neustädter Bahnhof

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Am Abend des 31. März kontrollierte die Bundespolizei gegen 22.25 Uhr einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Dresden-Neustadt. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen.

Bundespolizeimeldung - Foto: Florian Varga
Bundespolizeimeldung – Foto: Florian Varga

Zum einen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Beleidigung. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.440 Euro hatte der Mann nicht beglichen und konnte diese auch nicht vor Ort bezahlen. Deshalb wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 122 Tagen angeordnet. Zudem lag ein Untersuchungshaftbefehl der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks fanden die Beamten Cannabis sowie verschiedene weitere Betäubungsmittel. Diese wurden beschlagnahmt, und es wurde ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Am 1. April wurde der Mann dem Amtsgericht Dresden vorgeführt. Der Haftrichter bestätigte den Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten und ordnete die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt in Berlin an. Die Bundespolizei brachte den 25-Jährigen noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt, wo er nun auf seine Hauptverhandlung wartet.

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