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Ist teuer: Handy am Steuer

Heute kontrolliert die Dresdner Polizei an verschiedenen Stellen der Stadt im Rahmen der Aktion „Respekt durch Rücksicht“ den Verkehr. Am Morgen und am Vormittag war eine der Kontrollstellen an der Königsbrücker Straße, Ecke Stauffenbergallee.

Auf der Stauffenbergallee kontrollierte die Dresdner Polizei heute morgen den Verkehr. Foto: Anton Launer
Auf der Stauffenbergallee kontrollierte die Dresdner Polizei heute morgen den Verkehr. Foto: Anton Launer

Mit Videokameras ausgerüstet, kontrollierten die Beamten heute verstärkt bezüglich des Themas „Ablenkung“. Konkret geht es dabei um den Paragraphen 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort heißt es in Absatz 1a) „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Klingt kompliziert. Einfacher drückt es der kontrollierende Polizist vor Ort aus: „Wenn ich länger hingucke, als bei einem Blick in den Rückspiegel, bin ich abgelenkt.“ Beliebt sei die Handynutzung bei Autofahrer*innen an der roten Ampel, da werde schnell eine Nachricht zu ende geschrieben, oder eben die Navigation eingestellt. Theoretisch, wenn der Motor aus ist, ist das auch nicht verboten. Aber meist bleibt das Handy in der Hand, wenn wieder grün ist. Oder die Person am Handy verpasst die Grünphase und wird so zum Verkehrshindernis.

Häufigste Unfallursache: Ablenkung

Die Polizisten vor Ort haben ein geschultes Auge, man sehe, wenn das Handy im Auto leuchtet, wenn jemand den Blick senkt. Pressesprecher Lukas Reumund, der die Aktion an der Stauffenbergallee heute vor Ort begleitete, schildert das Problem als die Hauptunfallursache: „Während vor ein paar Jahren noch vor allem überhöhte Geschwindigkeit die Ursache war, ist es aktuell die Ablenkung im Auto.“

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Für die nicht dem Paragraph 23 entsprechende Nutzung von Elektrogeräten gibt es ein Bußgeld von 128,50 Euro und einen Punkt in Flensburg, sollte eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommen, kann es auch schnell ein Fahrverbot geben. Der ADAC hat ein paar interessante Urteile aufgelistet, was alles verboten ist. Auch die Bedienung des eingebauten Touchscreens kann ein Verstoß sein. Darüber entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe vor vier Jahren als ein Teslafahrer den Scheibenwischerintervall am Tochscreen einstellen wollte und dabei von der Fahrbahn abkam.

Auch auf dem Fahrrad

Bei den Kontrollen heute Vormittag wurden innerhalb der ersten fünf Stunden an knapp 20 Kontrollstellen 520 Fahrzeuge kontrolliert, davon 39 Radfahrende. Die Beamten stellten 210 Ordnungswidrigkeiten fest. Unter anderem verstießen 29 Autofahrende und elf Radfahrende gegen das Verbot der Handynutzung. 35 Autofahrende waren nicht angeschnallt. 23 Autofahrende und zwei Radfahrende ignorierten das Rotlicht einer Ampel und 26 Autofahrende bogen entgegen geltender Regelungen ab. Acht Radfahrende fuhren in falscher Fahrtrichtung. Die Kontrollaktion „Respekt durch Rücksicht“ wird fortgeführt.

Fazit am Abend

In einem Zeitraum von neun Stunden wurden an 24 Kontrollstellen mehr als 1.000 Fahrzeuge kontrolliert, davon 86 Personen auf dem Fahrrad. Die Beamten stellten 369 Ordnungswidrigkeiten fest. Unter anderem verstießen 87 Autofahrende und 15 Radfahrende gegen das Verbot der Handynutzung. 34 Autofahrende und fünf Radfahrende ignorierten das Rotlicht einer Ampel. 59 Autofahrende waren nicht angeschnallt. 26 Radfahrende fuhren in falscher Fahrtrichtung und 14 nutzten den Fußweg. Zudem stoppten die Beamten zwei Autofahrende, die ohne Fahrerlaubnis gefahren waren. Diese müssen sich wegen der Straftat verantworten.

Aus den zahlreichen Verstößen stechen zwei Fälle hervor, die von Beamten der Verkehrspolizei bearbeitet wurden. An einer Kontrollstelle an der Stauffenbergallee/Königsbrücker Straße in Dresden fuhr ein Rettungswagen mit Sondersignal vorbei. Ein Autofahrer blockierte dessen Weiterfahrt und wurde anschließend von den Beamten angehalten. Der Fahrer muss nun mit einem dreistelligen Bußgeld und einem Eintrag ins Punkteregister rechnen. An einer Kontrollstelle am Schlesischen Platz in Dresden stoppten die Polizisten einen Audi A8, der offensichtlich technisch verändert wurde. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Katalysator entfernt worden war. Sie untersagten die Weiterfahrt und stellten den Wagen sicher.

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Insgesamt waren 155 Beamte im Einsatz. Die Polizeidirektion Dresden wurde von Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Die Kontrollaktion „Respekt durch Rücksicht“ wird fortgeführt.

8 Kommentare

  1. Das begreift ja wieder kein Mensch. Okay. Handy ist verboten! Weiss jeder! Warum diese Leute das Handy nicht einfach auf laut stellen und auf den Beifahrersitz legen wird sich uns nie erschliessen. Macht ja jeder auf der Strasse und läuft gegen eine Strassenbahn. Die gleichen Menschen dürften aber während der Fahrt einen Döner essen. Was stimmt hier nicht…… ;-))

  2. Das mit dem Essen am Steuer ist tatsächlich eine Unsitte, einer der Polizisten erzählte heute, dass er neulich von einem Autofahrer, der aus ner Ausfahrt kam, mit riesigem Brötchen vor der Gusche, fast umgenietet worden wäre.

  3. Das heißt dann also jetzt schon, daß man die Vision Zero niemals erreichen wird, weil neue Ablenkursachen virulenter werden und bisherige Hauptunfallgründe mehr als ersetzen. Was Wunder in einem sehr aggressiven Autoland, Verantwortung ins Individuelle abgeschoben hat noch nie funktioniert. Mensch und homo oeconomicus sind dafür weder da noch konditioniert.
    Heißt aber auch, daß die ganzen gutgemeinten unfall-vorbeugenden Infrastrukturmaßnahmen, Ausbaustandards sowie Beruhigungs-Regularien nicht zum Ziel führen werden und können, solange Hinz & Kunz am Lenker machen was sie (ihrem Ego gemäß) zu vollführen gedenken.

  4. Ich verstehe das auch nicht warum man das so oft sieht. Welches Auto was nicht älter als 10Jahre ist hat den keine Freisprecheinrichtung werkseits verbaut? Die Leute sind einfach zu blöd oder zu faul ihr Gerät damit zu koppeln.

    Bin selbst Autofahrer. Trotzdem, Strafe bitte auf mindestens 1000€ und halbes Jahr Fahrverbot erhöhen.
    Anders scheinen es viele nicht zu kappieren.

    Kopfhörernutzung (sehr wahrscheinlich mit Noise Cancling) im Auto sieht man auch öfters.
    Von Fahrradfahrern ganz zu scheigen.

  5. @ewu: Es gibt auf dem Fahrrad kein Kopfhörerverbot. Das ist vor vielen Jahren gekippt worden. Die Begründung war, dass man in modernen Autos mit laufender Musik auch nicht alle Umgebungsgeräusche wahrnimmt.

    Radfahrer sind, wie Autofahrer auch, verpflichtet, die Lautstärke der Musik so einzustellen, dass Warnsignale von zum Beispiel Hupen oder Sirenen zu hören sind.

  6. @Radka Karachovic
    Ich halte Vision Zero eh für völlig unrealistisch und wenn man wirklich eine große Masse an Menschen das Leben retten will, sollte man eher Kippen und Alk verbieten.

    Und die häufigste Unfallursache ist laut DeStatis auch nicht Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit, es sei denn, die Ablenkung war die Ursache, dass man eine Begrenzung nicht gesehen hat, aber das wir ja wohl nicht extra erfasst?

  7. Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde auf der Königsbrücker Straße kontrolliert, ob sich die Radfahrer daran halten, stadteinwärts rechts die neue Markierung zu nutzen. Eventuell sind das die acht Radfahrer, die verwarnt wurden, weil sie links fuhren.
    Da weiß ich nun definitiv, dass es Polizisten gibt, die diese neue Verkehrsführung selbst für viel zu gefährlich halten und nichts dagegen einzuwenden hätten, wenn moderate Radfahrer weiterhin links auf dem breiten Weg runterfahren, sollte man die Kontrollen wenn überhaupt auf Radfahrrowdys beschränken und alle übrigen in Ruhe lassen.

  8. Zwischen Einmündung Katharinenstraße und Bischofsweg könnte man mit nur einer Kontrollstelle auf dem Fußweg der Köngisbrücker Straße rechts stadtauswärts in 9 Stunden um die 200 Radfahrer mit einem Bußgeld von 55,- Euro belegen. Käme unserer Kommune und den Fußgängern zu gute, denn anders lernen die es nicht.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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