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Veterinäramt warnt vor Geflügelpest

Aufgrund aktueller Geflügelpestfälle im Landkreis Nordsachsen, in der Stadt Leipzig und in Landkreisen angrenzender Bundesländer ruft das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf. Sie sind angehalten, ihre Schutz- und Biosicherheit zu überprüfen und bedarfsgerecht zu optimieren. Damit soll verhindert werden, dass das Geflügelpestvirus in lokale Bestände eingeschleppt wird und sich ausbreitet.

Wildgänse am Elbufer - Foto: Archiv Anton Launer
Wildgänse am Elbufer – Foto: Archiv Anton Launer

Hinweise für Geflügelhalter

  • Haus- und Nutzgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln bekommen, da diese eine Ansteckungsquelle sind.
  • Ställe sollen ausschließlich mit dafür verwendeter Kleidung und Schuhen betreten werden.
  • Schadnager sind effektiv zu bekämpfen.
  • Futter und Einstreu sind vor Wildvögeln zu schützen.
  • plötzliche Verendungen oder schwere Allgemeinsymptome müssen unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt und abgeklärt werden.

Geflügelpest ist eine Tierseuche

Die Aviäre Influenza – auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt – ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildvögel betroffen sind. Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen (plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung) sowie hohen Tierverlusten führen. Das Auftreten der Tierseuche wird bekämpft.

Ausbreitung über Wildvögel

Das natürliche Reservoir der Viren bilden Wildvögel, die durch ihre Wanderbewegungen zur Verbreitung der Geflügelpest beitragen. Sehr empfänglich sind bestimmte Wildvögel, vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen.

Hohe Gefahr

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt aktuell das Risiko hoch ein, dass sich das Virus in Wasservogelpopulationen ausbreitet und direkt oder indirekt über Wildvögel auch in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen eingetragen wird.

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Nicht anfassen! Kranke und tote Tiere melden.

Grundsätzlich wichtig für Menschen: Berühren Sie kranke oder tote Tiere nicht – zumindest nicht ohne Schutzhandschuhe! Sind Menschen einer hohen Virenlast ausgesetzt, können sie sich ebenfalls anstecken. Bei engem Kontakt zu Tieren ist eine Übertragung auf den Menschen möglich.

Zur Früherkennung sollen Fundorte mit mehreren kranken oder verendeten Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon 0351 4887551, E-Mail veterinaeramt@dresden.de, gemeldet werden.

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