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Blitzumzug

Wochenendeinsätze der Polizei

Auch am vergangenen Wochenende war die Polizei wiederholt in der Dresdner Neustadt aktiv. Insgesamt kontrollierten die Beamten 65 Personen und erstellten 19 Strafanzeigen, unter anderem wegen Körperverletzung, Raub, Diebstahls sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Beamten stellten bei vier Personen im Alter von 16 bis 29 Jahren fest, dass sie Cannabis bei sich führten. Weiterhin stoppten die Polizisten zwei Frauen im Alter von 23 und 25 Jahren und einen 22-jährigen Mann. Das Trio war mit Elektroscootern auf der Hansastraße unterwegs. Alle drei standen mit etwa 1 Promille unter Alkoholeinfluss.

Zudem bemerkten die Einsatzkräfte einen 35-jährigen Mann, der einen Baseballschläger bei sich trug. Im Zuge der Gefahrenabwehr wurde der Schläger sichergestellt.

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3 Kommentare

  1. Interessant dazu diese Meldung von heute:
    Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt wird, darf einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zufolge in Zukunft trotzdem weiter mit Fahrrädern oder E-Scootern unterwegs sein. Das geltende Recht biete Behörden keine Grundlage, Fahrten mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten, teilte das Gericht am Montag in München mit. Die Richter kritisierten in dem Urteil die Regelung der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als zu unbestimmt. Die Entscheidung vom 17. April ist noch nicht rechtskräftig.
    https://www.welt.de/regionales/bayern/article245945902/Urteil-zu-Alkohol-Behoerden-duerfen-Radeln-nicht-verbieten.html

  2. @S. Ebnitzer: Bei dem Urteil ging es um etwas anderes. Die Justiz hat bisher Leuten die desöfteren Betrunken mit dem Rad o.ä. erwischt wurden, gern mal das „Führen von Balancefahrzeugen“ verboten, d.h. sie durften nicht mehr Rad fahren, egal ob sie nüchtern unterwegs waren oder nicht. Diesem hat nun das Gericht, zumindest für Bayern einen Riegel vorgeschoben.
    Das bedeutet aber nicht, daß man jetzt straffrei betrunken mit dem Rad oder Roller fahren darf.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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