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Corona-Infos für Dresden 5. Februar

Ab Sonntag tritt die neue Corona-Notfallverordnung in Kraft und damit eine Reihe von Lockerungen, da die Krankenhausbelastung unter den kritischen Werten liegt.

Die Stadt Dresden hat direkt reagiert und die „Allgemeinverfügung Alkohol“ aufgehoben. Ab 6. Februar 2022 entfallen coronabedingte Beschränkung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum sowie die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken auf.

Für die Gastro gilt weiterhin 2G.
Für die Gastro gilt wieder 2G.

Die Gastronomie darf wieder rund um die Uhr öffnen und es gilt drinnen und draußen 2G. Für touristische Übernachtungen gilt 2G+, für Dienstreisen 3G, Museen und Ausstellungen ebenfalls 2G. Andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Theater) können unter der 2Gplus-Regel und einer verringerten Auslastung stattfinden. Im Handel gilt jetzt 3G.

Übersicht zu den Corona-Regelungen - Grafik: Freistaat Sachsen
Übersicht zu den Corona-Regelungen – Grafik: Freistaat Sachsen

Die Details gibt es auf sachsen.de, genauso wie die Verordnung als PDF.

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Corona-Fälle in Dresden, 5. Februar

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand Freitag, 4. Februar 2022, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 6.331 Neuinfektion, die Corona-Ampel steht am Sonnabend auf “Violett” mit einem Wert von 1.167,5 (beides deutlich über der Vorwoche) 45 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen (mehr als in der Vorwoche). Ein Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung wurden registriert, seit Beginn der Pandemie sind es nun 1.568 Sterbefälle in Dresden (dabei gibt es immer Nachmeldungen aus Vorwochen).

Die Situation in den Krankenhäusern ist steigt langsam. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 437 Betten mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, in Intensivbetten werden 134 Patient*innen behandelt. Der kritische Belastungswert liegt bei 1.300 und 420 belegten Betten. (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 12,65 Prozent aller Intensiv-Betten in Dresden derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, 31 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 26 beatmet werden, damit ist die Situation gegenüber der Vorwoche besser geworden.

Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 5. Februar wurden in Sachsen mehr als 2,62 Millionen Menschen geimpft, das sind 64,8 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 43,6 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 75,9 Prozent der Bevölkerung geimpft und rund 53,9 Prozent geboostert.

Impfen - Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay
Impfen – Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay

Für feste Impfstellen gibt es ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), nach der Anmeldung findet man in der Regel innerhalb der nächsten Woche einen Termin. Im Impfstützpunkt Dresden können nach Voranmeldung montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr bis zu 1.000 Menschen pro Tag gegen den Corona-Virus geimpft werden, unabhängig ob Erst- oder Zweitimpfung oder der sogenannte Booster.

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Kieferorthopädie

Verimpft werden aktuell die Impfstoffe von BioNTech (bei Personen unter 30 Jahren) und Moderna (bei Personen über 30 Jahren). Der Impfstoff Novavax steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Für Kinder unter zwölf Jahren bietet das Impfzentrum in der Messe jeden Sonnabend einen Kinderimpftag an; Termine werden über ebenfalls über das Onlineportal des Freistaates gebucht. Eine Übersicht der öffentlichen Impfmöglichkeiten gibt es im Themenstadtplan der Stadt.

Unterstützung für Senioren

Bürgerinnen und Bürger, die individuelle technische Unterstützung bei der Buchung eines Impftermins benötigen, können sich an eine Seniorenberatungsstelle in ihrer Nachbarschaft oder an das Seniorentelefon unter 0351 4884800 wenden.

Test-Zentren

In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.

Zora's Testzentrum
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Deutschland und die Welt

Weltweit sind mehr als 391 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 5,7 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 10 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen deutlich gestiegen, die etwas milder verlaufende Omikron-Variante breitet sich aus und ist vielerorts inzwischen die vorherrschende Variante. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 1.388.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
  • In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)

Weitere Informationen

3 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Launer,
    wie ist das jetzt mit dem Straßenbahnfahren? Das kann ich gerade nicht erkennen. Können Sie es mir bitte sagen? Das wäre sehr freundlich.
    Viele Grüße,
    Marja

  2. Hallo Frau Iwanowna, für Straßenbahnen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, ebenso in allen anderen ÖPNV-Verkehrsmitteln. Weitere Einschränkungen, wie die bisherige 3G-Regel, finden sich in der Verordnung nicht mehr.

Kommentare sind geschlossen.