Wie das Sächsische Verkehrsministerium mitteilt, will Sachsen die Möglichkeiten für die Schaffung von Fußgängerüberwegen erweitern.
Insbesondere in Tempo 30-Zonen, beispielsweise vor Schulen, Kitas oder im Bereich von Haltestellen des ÖPNV, können Fußgängerüberwege angelegt werden, wenn hier bereits regelmäßige Überquerungen stattfinden und ein Sicherungsbedarf besteht. Damit wird das Passieren von Straßen erleichtert und Schulwege können sicherer gestaltet werden.
„Wir wollen damit die Interessen der Fußgänger stärken und vor allem die Verkehrssicherheit für die im Vergleich schwächeren Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen“, sagt Verkehrsminister Martin Dulig (SPD). Die Belange der Fußgänger müssen von den Planern in den Städten und Gemeinden von Beginn an mitgedacht werden. Insbesondere kürzere Strecken könnten durch eine fußgängerfreundliche und sichere Gestaltung der Infrastruktur den Anreiz bieten, das Auto stehen zu lassen. „Mit sicheren Schulwegen wächst auch bei Eltern und Kindern das Vertrauen, den Weg zur Schule zu Fuß bewältigen zu können“, so Dulig.
Unterstützung aus dem Stadtrat
Die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat fordert nun, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen. Stefan Engel, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion: „Dresden muss mehr in die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern investieren.“ Zusätzliche Zebrastreifen seien hier genau das richtige Mittel.
Bisher können in Sachsen Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn es ein bestimmtes Aufkommen an Fahrzeugen und Fußgängern gibt. Die Schwelle für die Fußgängerstärke hat der Freistaat nun geöffnet. Nunmehr kann beispielsweise auch bei weniger als 50 zu Fuß Gehenden je Spitzenstunde die Einrichtung eines Zebrastreifens geprüft werden.
Dafür hat das Ministerium die bestehende Bundesrichtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen mit einer länderspezifischen Handlungsanweisung konkretisiert und ergänzt. Die Ergänzung beschreibt zum einen die erweiterten Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen für die sächsischen Straßenverkehrsbehörden und gibt den Straßenbaulastträgern zum anderen auch Hinweise für die Planung und Schaffung sicherer Straßenüberquerungen. Generell bleibt die Anordnung eines Fußgängerüberweges jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, die unter Beteiligung der Polizei und Straßenbaubehörde diskutiert und entschieden werden sollte.
Perspektive fürs Hechtviertel?
Vielleicht gibt diese neue Möglichkeit der Petition für einen Zebrastreifen auf der Hechtstraße vor der 30. Grundschule mal neuen Schwung. Auf die Petition vom November 2019 gibt es bisher nur eine Zwischenantwort (hier als PDF), in der heißt es, dass das Straßen- und Tiefbauamt prüft und Ergebnisse im 3. Quartal 2020 vorliegen sollen.