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Mordanklage gegen Messerstecher

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 16-jährigen Deutschen erhoben. Sie wirft ihm vor, am frühen Morgen des 30. August in der Dresdner Heide am Rande einer illegalen Technoparty einen 21-jährigen Mann und eine 21-jährige Frau mit einem Messer angegriffen zu haben.

Landgericht Dresden
Der Prozess wird am Landgericht Dresden vor der Jugendkammer stattfinden

Die beiden Geschädigten erlitten schwere innere Verletzungen im Bauchraum, an denen sie ohne sofortige intensivmedizinische Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit verstorben wären. Die Frau und der Mann werden voraussichtlich lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt sein.

Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte die Tat aus Frust über die eigene, als unbefriedigend empfundene Lebenssituation begangen hat.

Es könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat aus Freude an der Vernichtung von Menschenleben oder völlig grundlos begangen wurde. Das Landgericht Dresden wird nunmehr die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Das Verfahren wird vor der Jugendkammer verhandelt.

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Nach Zeugenberichten hatte der Jugendliche auf der Party zuerst einen Syrer rassistische beleidigt. Als er daraufhin angesprochen wurde, zeigte er den Hitlergruß und griff dann zum Messer. Das bestätigte die Polizei nach dem Vorfall. Zuerst hatte der Dresdner Twitter-Kanal Straßengezwitscher darüber berichtet. Der Tatverdächtige war nach Recherchen des Antifa-Recherche-Teams Dresden offenbar auch in der Neonaziszene vernetzt.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.