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Verpisst euch aus meiner Gegend!

Am Dresdner Amtsgericht wurde heute der 32-jährige André K. wegen Köperverletzung und Beleidigung zu sechs Monaten und einer Woche Haft verurteilt. Er hatte unter anderem dem AfD-Politiker Joachim Keiler ins Gesicht geschlagen.

Angeklagter André K.
Angeklagter André K.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für ziemlichen Wirbel gesorgt. Am Albertplatz hatte die AfD am 10. August 2019 einen Wahlkampfstand aufgebaut und gegen 12 Uhr kam André K. dazu. Als hätten sie es geahnt, filmten die Leute von der AfD den Vorgang. Auf einer Video-Sequenz, die auf Twitter immer noch verfügbar ist, ist zu sehen, wie ein offensichtlich schon etwas angetrunkener Mann die Leute am Stand beleidigt und attackiert. “Verpisst euch aus meiner Gegend!”, rief er und “Scheiß Nazis seid ihr”. Als er dann die Wahlkampfflyer vom Tisch wischt und Kaffee verschüttet, drückt ihm eine Frau einen Flyer an den Hals. Er holt aus und wird dann aber von Joachim Keiler weggeschubst. In einer weiteren Video-Sequenz ist zu sehen, wie der Angeklagte dann auf den Politiker einschlägt.

Dieser und zwei weitere Fälle wurden heute am Dresdner Amtsgericht verhandelt. Der Angeklagte räumte die Taten am Albertplatz und eine andere Körperverletzung ein. Richter Harald Römmelt hörte sich dann die Aussage des Opfers an. Der 61-jährige AfD-Politiker schilderte den Vorfall präzise. Daraufhin verzichtete der Richter auf weitere Zeugen.

Im zweiten Fall ging es um eine Busfahrt am 26. März 2019 mit der Linie 74 auf der Fischhausstraße. Der Busfahrer hatte den Angeklagten aufgefordert, im Bus kein Bier zu trinken. Das nahm er hin. Dann verpasste er offenbar auszusteigen und warf dem Busfahrer in der Folge vor, er hätte ihn nicht rausgelassen. Als der Busfahrer dann an der nächsten Haltestelle eine Pause einlegte, ging André K. auf ihn los. Er verpasste ihm zwei Schläge, einer saß richtig und die Lippe des Busfahrers platzte auf.

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Der Busfahrer als Zeuge geladen, schilderte die Vorgänge und der Angeklagte räumte auch diese Tat ein.

Ein dritter Tatvorwurf wurde vom Gericht eingestellt. Am 27. August soll André K. zwei Personen in der Nähe des Albertplatzes geschlagen haben. Allerdings waren die beiden Opfer nicht ausfindig zu machen, so dass sie nicht vom Gericht geladen werden konnten. Offenbar waren sie, wie in dieser Zeit auch André K. ebenfalls wohnungslos. Auf Antrag der Verteidigung wurde dieser Teil nach Paragraph 154 Strafprozessordnung eingestellt.

Anschließend kam das Vorleben von André K. zur Sprache. Er gab an, dass er im Alter von 12 oder 13 Jahren mit dem Trinken angefangen habe. Inzwischen hat er den Alkoholmissbrauch als sein größtes Problem erkannt und will diesbezüglich eine Therapie unternehmen. Aktuell befindet er sich bereits in Haft, da er die Bewährungsauflagen einer früheren Verurteilung nicht eingehalten hatte. K. lebte zuletzt als Obdachloser auf der Straße.

Richter Römmelt folgte der Strafforderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte K. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche. Gegen das Urteil sind nun noch die Rechtsmittel der Berufung und Revision möglich.

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