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Regenbogenschule: Halteverbot an der Kreuzung

Seit Dienstag stehen neue Halteverbotsschilder an der Kreuzung Hohnsteiner/Forstraße. Das berichtet sächsische.de.

Halteverbotsschild an der Hohnsteiner Straße.
Halteverbotsschild an der Hohnsteiner Straße.

Tatsächlich stehen an der Problemkreuzung nun zwei Haltverbotsschilder. Das auf der Hohnsteiner Straße ist ungefähr zehn Meter von der Kreuzung entfernt, das auf der Forststraße rund fünf Meter. An dieser Kreuzung war im Juni vergangenen Jahres eine Feuerwehr stecken geblieben. Eigentlich wollten die Feuerwehrleute mit den Kindern der Schule eine Übung durchführen, aber der Einsatzwagen kam nicht durch, da die Kreuzung fast immer bis zum Anschlag zugeparkt ist.

Auch heute Nachmittag standen, trotz neuer Verbotsschilder, wieder mehre Autos an der Kreuzung. Erste Knöllchen wurden schon verteilt.

Erste Knöllchen wurden schon verteilt.
Erste Knöllchen wurden schon verteilt.

Die Schulleitung und wohl auch der Einsatzleiter hatten seinerzeit den Vorfall an die zuständigen Ämter gemeldet, ohne Ergebnis. In der Stadtbezirksratssitzung am 2. April wies Ulla Wacker (Grüne) auf das Dilemma hin. Grünen-Stadtrat Johannes Lichdi schob eine Anfrage an den Oberbürgermeister nach.

Außer der fehlgeschlagenen Feuerwehrübung gab es auch bei zwei Rettungswagen-Einsätzen Probleme. Die Hohnsteiner Straße ist als Parkplatz beliebt, weil hier auch ohne Parkschein geparkt werden kann. Allerdings ist die Straße ziemlich schmal.

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Eigentlich hatten sich die Schulleiterin und auch die Elternvertreter die Einrichtung eines temporären Parkverbotes vor der Schule gewünscht, bekommen haben sie die Halteverbote an der Kreuzung.

Halteverbotsschild an der Forststraße.
Halteverbotsschild an der Forststraße.

3 Kommentare

  1. Das bedeutet, die kleinen Wunder können nicht mehr bis an die Schule gefahren werden? Ist das heutzutage noch zumutbar, das Kinder ein paar Meter zu Fuß laufen? Ich bin gespannt.

  2. @Riccy: Nö, wenn das eine Rolle dort spielen sollte, geht das nach wie vor genauso schlecht. Da ändert dieses Mini-Halteverbot an der Kreuzung überhaupt nichts dran.

  3. … was sollen die Knöllchen? Glasklarer Fall für eine Umsetzung der Fahrzeuge. Oder kommt die Feuerwehr an einem Pkw mit Zettel unterm Wischer besser vorbei?

    Die 5m Mindestabstand gelten darüber hinaus doch sowieso. Die Kosten für die doppelte Beschilderung darf die Allgemeinheit tragen.

    Aber wenn das Ordnungsamt generell Parkverstöße nicht ahndet, muss man sich über die vorherrschende Ignoranz der Verkehrsregeln durch Kfz-Führer nicht wundern.

    Komisch, dass CDU/FDP/AfD zu diesem Thema nie nach Law-and-Order schreien …

Kommentare sind geschlossen.