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Blitzumzug

Feinstaubzone

FeinstaubplaketteSeit dem 1. Januar 2008 sei die Dresdner Neustadt eine Umweltzone. Das meldet die Fachzeitschrift Baurechtsexperte. Nach dem Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Dresden bedeutet dies das Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Einstufung 2 oder schlechter. Nähere Details finden sich in dem mehr als 100 Seiten starken Papier, dass hier herunter geladen werden kann.

Dem ist jedoch noch nicht so, denn der Luftreinhalteplan der Stadt Dresden ist noch nicht beschlossen.