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Sondersitzung des Stadtbezirksbeirats

Am Dienstag treffen sich um 17.30 Uhr die Stadtbezirksbeiräte, es geht unter anderem um die geplanten Polizeiverodnungen (Alkoholverbot, Alkoholverkaufsverbot) und um die Förderung von Projekten.

Förderung von Projekten

Alina plant wieder ein großes Kinderfest auf dem Alaunplatz, diesmal am 18. September, geplant ist eine Förderung in Höhe von 5.400 Euro. Für die Hanse 3, dem von rund 40 Künstler*innen und Musiker*innen genutztem Gebäude und Grundstück auf dem Gelände des Alten Leipziger Bahnhofes, soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden. Das soll der Stadtbezirk mit 10.000 Euro fördern.

Kinderfest auf dem Alaunplatz - Foto von 2020
Kinderfest auf dem Alaunplatz – Foto von 2020

Beratung zu den Polizeiverordnungen

Ursprünglich hätten die Räte schon am Dienstag ihr beratendes Statement zu den beiden Verordnungen abgegeben. Aber nun müssen die beiden Verordnungen noch im Ausschuss Allgemeine Verwaltung behandelt werden. Daher werden sich die Stadtbezirskbeiräte dann am 2. Mai nocheinmal mit den Verordnungen beschäftigen. Am 12. Mai soll die Entscheidung im Stadtrat fallen.

Es geht zum einen um ein zeitlich begrenztes Alkoholabgabeverbot über die Straße in der gesamten Äußeren Neustadt und ein ebenefalls zeitlich begrenztes Alkoholkonsumverbot an der Ecke Rothenburger, Görlitzer, Louisenstraße.

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Alkoholkonsumverbot an der Ecke

Die Polizeiverordnung sieht im derzeitigen Entwurf vor, dass es verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren und mit sich zu führen, wenn konkrete Umstände auf einen Konsum innerhalb des Geltungsbereiches hindeuten.

Die Verordnung soll gelten von Louisenstraße 45 bis Louisenstraße 57, Louisenstraße 42 bis Louisenstraße 46, Rothenburger Straße 42 bis Görlitzer Straße 6, Rothenburger Straße 37 bis Görlitzer Straße 7. Siehe Lageplan. Genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen sind ausgenommen.

Lageplan für das geplante Alkoholverbot
Lageplan für das geplante Alkoholverbot

Die Verbote sollen von freitags 20 Uhr bis sonnabends 6 Uhr sowie von sonnabends 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr gelten, bzw. an Feiertagen bis 6 Uhr und entsprechenden Vorabenden. Alle Details auf dresden.de. In der Begründung heißt es, dass die Ecke ein Kriminalitätsschwerpunkt sei und das dabei auch der Alkoholkonsum eine erhebliche Rolle spiele. Die Verordnung soll für zwei Jahre gelten.

Alkoholabgabeverbot in der ganzen Äußeren Neustadt

Diese Polizeiverordnung sieht im derzeitigen Entwurf vor, dass man Inhaber oder Betreiber einer Schank- oder Speisewirtschaft oder Ladens keine alkoholische Getränke über die Straße abgeben darf. Diese Polizeiverordnung gilt für den Bereich, der begrenzt wird durch folgende Straßenzüge: Bautzner Straße – Königsbrücker Straße – Bischofsweg – Prießnitzstraße – Bautzner Straße. Das Verbot gilt von freitags 22 Uhr bis sonnabends 6 Uhr sowie von sonnabends 22 Uhr bis sonntags 6 Uhr, bzw. an Feiertagen und entsprechenden Vorabenden. Alle Details auf dresden.de. Die Verordnung soll für zehn Jahre gelten.

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Lageplan für das geplante Alkoholabgabeverbot
Lageplan für das geplante Alkoholabgabeverbot

Beide Verordnungen sind stark umstritten, einzelne Parteien und Politiker haben schon Widerstand dagegen angekündigt. Aktuell ist allerdings auch ein Verfahren gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht offen. Anwohner*innen hatten wegen der nächtlichen Ruhestörung geklagt, das Dresdner Verwaltungsgericht hat die Stadt verurteilt, für Ruhe zu sorgen. Das Verfahren wird derzeit beim Oberverwaltungsgericht verhandelt. Ob bis zum Stadtratsentscheid ein Urteil fällt, ist aktuell unklar.

Straßenkunst

Die Satzung über die Ausübung von Straßenkunst (Satzung Straßenkunst) soll geändert werden. Weitere Infos hier.

33. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Neustadt – Sondersitzung

  • Dienstag, 19. April 2022, 17.30 Uhr, Stadtbezirksamt Neustadt, Bürgersaal, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden. Die Sitzung ist öffentlich.

9 Kommentare

  1. “Aktuell ist allerdings auch ein Verfahren gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht offen.”…. ich dachte, vorm Verwaltungsgericht ist abgeschlossen zugunsten der Rechte der Anwohner, offen ist das Berufungsverfahren vorm OVG (Prüfung auf Verfahrensfehler). Ist also eher eine Formalie zum Verfahren, weniger um der Sache selbst…

  2. Nach meinem juristischen Verständnis ist ein Verfahren abgeschlossen, wenn alle Rechtsmittel bearbeitet sind. Außerdem wurde wohl bisher nur im Eilverfahren entschieden. Ich weiß auch nicht, ob die Stadt Berufung oder Revision eingelegt hat, der Anwalt schreibt von Beschwerde. Klarheit gibt es dann wohl mit dem Urteil des OVG.

  3. @Anton:
    Wenn im Eilverfahren (das Gericht bescheinigt dadurch der Angelegenheit Dringlichkeit) eine Entscheidung gefällt wurde, dann ist das ergangene (Vorab-)Urteil umzusetzen. Dagegen kann bestimmt Beschwerde eingelegt werden, in Revision kann wohl erst nach einem abschließenden Urteil gegangen werden.
    Richtig lustig wird es erst, wenn die Kläger ein Versäumnisurteil gegen die Stadt anstreben werden, sollte dem jetzigen Zustand trotz Eilentscheidung nicht abgeholfen werden. Vielleicht wird dann ein tägliches Zwangsgeld gegen die Stadtverwaltung festgelegt.
    Wie das den Steuerzahlern in der übrigen Stadt verkauft werden soll, wird spannend.
    Vielleicht zahlen das ja dann die Stadtbezirksräte aus ihrer Portokasse.

  4. @Guardian: Eine erste Zwangsmaßnahme hat der Anwalt schon im Januar beantragt. Ich denke, das hat der Polizeiverordnung nochmal Vorschub gegeben, Bürgermeister Sittel sagt im SZ-Interview (kostenpflichtig), dass an der Umsetzung seit 2020 gearbeitet wird. Im Oktober 2020 klang das noch nach sehr kompliziert.

  5. @Anton
    Ist dir bekannt warum man das Ordnungsamt schon das ganze Osterwochenemde nicht mehr in der Neustadt sieht?
    Nach dem angekündigten Konzepten sollte doch Präsenz gezeigt werden. Oder soll pünktlich vor den Abstimmungen hier nochmal was beeinflusst werden?

  6. Ich kann die Anwohner verstehen. Geht einfach woanders saufen und rumkrakelen wo ihr niemanden stört dazu brauch es dann auch kein Gerichtsverfahren.

  7. @angelika eher zieht woanders hin und nicht in die Bar und Club Ecke Dresdens. Dort war es schon immer feucht fröhlich wer da hinzieht nimmt das meines Erachtens in Kauf beim einziehen.

  8. @Anton
    Gibt es einen Sitzungsbericht…? Ich konnte nicht zusehen, würde mich aber interessieren, was die Beiräte hier zu sagen hatten…

Kommentare sind geschlossen.