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Graffitischmierer festgenommen

Sprühen, Alkohol und Messer sind offenbar keine gute Mischung. Wie die Bundespolizei heute meldet, hat sich gestern Abend, kurz vor 22 Uhr einen Mann festgenommen. Der Polizist war eigentlich schon auf dem Nachhauseweg. Da sah er wie ein Mann einen Schriftzug am Bahnhof Dresden-Neustadt mit Lackfarbe ansprüht.

Der Polizist ruft seine Kollegen, die nehmen den 30-jährigen Deutschen fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits eine Fläche von etwa zwei Quadratmetern besprüht. Gegen den alkoholisierten, polizeibekannten Sprüher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

Außerdem muss er sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In der Beintasche seiner Hose wurde griffbereit ein Messer mit einer knapp 17 Zentimeter langen Klinge fest- und sichergestellt.

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6 Kommentare

  1. Was die Sachbeschädigung betrifft, wäre interessant zu wissen, welche Strafe den guten Mann jetzt erwartet. Vermutlich keine, die ihn ernsthaft davon abhält, in Kürze wieder fremdes Eigentum zu beschmieren.
    Werden solche Strafen und/oder Folgekosten (Schadensbeseitigung bzw. -ersatz) eigentlich mit Leistungen verrechnet, die der Betreffende möglicherweise vom Staat etc. bezieht?

  2. @Stefan E.: Die Höhe der Strafe wird sich vermutlich nach den Vorstrafen und eventuellen anderen Delikten richten. Wenn das gestern sein einziges registriertes Delikt ist, könnte ich mir auch vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft das gegen Auflagen einstellt.

    Kurze Recherche hier. Zusammengefasst: Geldstrafen sind auch bei Beziehern von Sozialleistungen möglich, allerdings sollte wohl mindestens 70 Prozent des Regelbedarfs als Existenzminimum verbleiben und eine Tagessatzhöhe von 10 Euro kann angemessen sein.

    Ob potenzielle Strafen tatsächlich Straftaten verhindern, ist umstritten. Einen, aus meiner Sicht, sehr interessanten theoretischen Text dazu findest Du hier.

    Nehmen wir nur mal den konkreten Fall. Der Täter war nach Angaben der Polizei alkoholisiert. Ob er in dem Zustand noch in der Lage war, klar zu bedenken, welche Folgen seine Sprühaktion haben könnte, ist somit zumindest anzuzweifeln. Daher unterstelle ich mal, dass er sich nicht vorher überlegt hat, dass er vermutlich nur gering bestraft wird und dann zur Sprühdose gegriffen hat.

  3. @Anton: Was die (Aus-)wirkungen von insbesondere Gefängnisstrafen betrifft, muss man dies in der Tat bedenken, aber davon sollte man keinesfalls die Strafe an sich abhängig machen, aber die Art der Strafe. Wenn es hier z.Bsp. eine Einstellung werden würde, halte ich dies für völlig kontraproduktiv und auch falsch. Es gibt sich eine Strafe, die angemessen ist und wenn es meinetwegen Müll aufsammeln im A-Park ist o.ä.
    Was die Sache mit der Alkoholisierung betrifft, so ist meine Meinung dazu, dass dies bei der Strafbemessung grundsätzlich keine Rolle spielen sollte. D.h. egal ob betrunken oder nicht, die Strafe sollte gleich hoch ausfallen. Wer betrunken Straftaten begeht, darf nicht trinken. Wer dies krankhaft tut, sollte dringend eine Entziehungskur machen, dabei kann und sollte ihn dann auch die Gesellschaft/Staat gern unterstützen. Aber nicht besaufen und dann auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren.

  4. @Stefan E. – es gibt immer mal wieder Richter, die solche Ansätze verfolgen, also Strafen verhängen, die in direktem Zusammenhang mit der Tat stehen. In obigem Fall also zum Beispiel eine Reinigung der Wand. Klingt auf den ersten Blick auch nach ner sinnvollen Lösung. Möglicherweise ist eine solche Form der Bestrafung aber für den Staat wesentlich teurer als einfach eine Einstellung gegen eine Geldauflage. Denke, da wird die Staatsanwaltschaft immer auch eine Abwägung treffen müssen.

    Bzgl. Alkohol – Ich wollte damit nicht ausführen, dass man alkoholisiert geringer bestraft werden soll, sondern darauf hinweisen, dass es einem alkoholisierten Täter, die potenzielle Strafe wohl eher egal ist – und somit die angedrohte Strafe nicht präventiv wirkt. Als ein Beispiel dafür, dass Strafe als Verbrechensprävention nur bedingt taugt.

    Gebe Dir natürlich recht, wer betrunken Straftaten begeht, sollte nicht trinken.

  5. Bei sz-online steht, daß der Typ schon mehrfach mit Gewalt und Körperverletzungsdelikten aktenkundig ist. Die Sachbeschädigungen sind dagegen fast trivial.

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