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Gesuchter am Bahnhof Neustadt geschnappt

Am Mittwoch überwachten Bundespolizeibeamte den Reiseverkehr am Bahnhof Dresden-Neustadt. Gegen 10.45 Uhr fiel ihnen eine Person auf, die sie daraufhin einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Es stellte sich bald heraus, dass die Bundespolizeibeamten mit ihrer Überprüfung der Personalien den richtigen „Riecher“ hatten.

Der deutsche Staatsangehörige wurde mit einem Haftbefehl gesucht, da er bereits im Dezember des letzten Jahres vom Amtsgericht Dresden wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Da er diese Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, wurde der Haftbefehl ausgestellt. Auch dieses Mal zahlte der 46-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro nicht, weshalb er nun eine 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßen muss.

Bundespolizeimeldung - Foto: Florian Varga
Bundespolizeimeldung – Foto: Florian Varga

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6 Kommentare

  1. @Ja: Die Strafe für ein Vergehen muss nicht der Höhe des Vergehens entsprechen.

    Wenn der Mann am Amtsgericht zu 120 Tagessätzen verurteilt wurde, wird es sich wahrscheinlich um einen Wiederholungstäter handeln.

    Grundsätzlich kann das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

    Jedoch gibt es zwei Gesetzentwürfe, die dieses Delikt in eine Ordnungswidrigkeit umwandeln sollen.

  2. Da muß der arme notorische Schleicher also über Weihnacht und Neujahr in die gesiebte Luft einfahren (diesmal mit „Ticket“ aka Haftbefehl), wenngleich man bei diesem tollen Wetter echt kaum rausgehen mag.
    Hauptsache, die deutschen Staatsbürger, welche das Grünliche Gewölbe ausgeräumt haben, schlendern gemüdlich über die berliner Weihnachtsmärkte oder sind schon in der nächsten Planung/“Mutprobe“. Wahrscheinlich aber weder das eine noch das andere, denn sie piseln sich bestimmt immer noch vor Lachen in die Hose und genießen ihre Freiheit im biodeutschen Rechtsstaat auch Jahre nach der Tat.

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