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Ab Donnerstag: Heide gesperrt

Am Donnerstag ist das freie Betreten des Waldes in der Heide verboten. Die Stadt Dresden hat diesbezüglich heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hintergrund ist die weiterhin sehr angespannten Waldbrandsituation.

Dresdner Heide - Foto: Archiv 2021/Jonas Breitner
Dresdner Heide – Foto: Archiv 2021/Jonas Breitner

Diese Verfügung tritt ab Donnerstag, 28. Juli 2022, in Kraft. Sie ist bis zum 30. September 2022 befristet. Die Einschränkungen sollen dazu dienen, das Zünden von brandfähigem Material zu verhindern, Waldbesucher und Anwohner zu schützen sowie die Forstwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge freizuhalten.

Die trockene Witterung und die hohen Temperaturen in Verbindung mit einem langanhaltenden und großen Niederschlagsdefizit sowie die vorhergesagten Waldbrandgefahrenstufen für die Waldflächen im Territorium der Landeshautstadt Dresden sorgen für eine extrem große Waldbrandgefahr.

Für Donnerstag und Freitag wird die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorhergesagt. Laut der Allgemeinverfügung ist dann das Verlassen von Straßen und Wegen im Wald verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist auch das Betreten von Waldwegen nicht mehr gestattet. Dann dürfen nur noch öffentliche Straßen genutzt werden.

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Nachtrag 28. Juli

In der Prognose des Sachsenforst von heute Morgen ist für morgen die Waldbrandgefährdung für die Heide auf die Stufe 3 „mittlere Gefahr“ gesenkt worden. Für den Sonnabendvormittag wird Regen vorhergesagt und damit sinkt die Waldbrandgefährdung auf Stufe 1 „sehr geringe Gefahr“. Damit kann die Heide auch abseits der Wege wieder betreten werden. Das Rauchen im Wald oder in der Nähe eines Waldes ist übrigens immer untersagt. Siehe Paragraph 15 und Paragraph 52, Waldgesetz.

Nachtrag 29. Juli

Heute Morgen hat der Sachsenforst auch für Freitag eine Waldbrandgefährdung für die Heide der Stufe 4 „hohe Gefahr“ ausgegeben. Das Verlassen der Waldwege ist daher untersagt. Die Waldbrandgefahrstufen mit vier Tagen Prognose gibt es beim Deutschen Wetterdienst.

Nachtrag 3. August

Für Donnerstag, 4. August und Freitag, 5. August ist die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen worden. Das Betreten des Waldes ist nun auch auf Waldwegen verboten.

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30 Kommentare

  1. Kann das Betretungsverbot nicht auch auf das Elbufer ausgeweitet werden?
    So wie es heute wieder am Radweg beim Rosengarten aussah…..

  2. So wie ich das verstehe, ist laut der Allgemeinverfügung nur das „freie Betreten“ des Waldes verboten. Einen Spaziergang durch die Heide auf ausgewiesenen Wegen darf man weiterhin machen. Auch das Parken auf gekennzeichneten Flächen ist weiterhin erlaubt.

  3. @Waldschrat:
    Nein. Es ist nur die Benutzung der Radeberger Landstraße erlaubt. Dort darf durch die Heide bzw. zur Heidemühle gelaufen und gefahren werden.
    Und der Gänsefuß von Langebrück zur Hofewiese ist noch eine öffentliche Straße. Mehr eigentlich nicht.

  4. So lange Waldbrandstufe 4 nicht überschritten wird (die Prognose steht auf Entwarnung) dürfen alle Waldwege in Dresden weiterhin benutzt (aber nicht verlassen) werden. Der Prießnitzgrund ist genau wie der Gänsefuß ein „nichtöffentlicher Waldweg“ und darf bis einschließlich Waldbrandstufe 4 benutzt werden. So regelt es die neue Allgemeinverfügung von gestern. Die öffentlichen Straßen im Wald (Radeberger, Langebrück-Ullersdorfer) können nicht pauschal je nach Waldbrandgefahrstufe gesperrt werden. Hier sind die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen und die Prognose: http://www.mais.de/php/sachsenforst.php

  5. @Guardian und Waldschrat: Ab Stufe 5 ist auch das Betreten der nichtöffentlichen Wege verboten. Bei Stufe 4, die wir aktuell haben, darf man sich auf gekennzeichneten Wegen aufhalten. In wieweit jetzt zum Beispiel der Prießnitzgrundweg als ein gekennzeichneter Weg gilt, ist mir nicht bekannt. Im Themenstadtplan sind die öffentlichen (rot) und die beschränkt öffentlichen Wege (orange) ausgewiesen. Der Prießnitzgrundweg ist nicht gekennzeichnet. Aber auch die Reitwege sind im Themenstadtplan nicht verzeichnet. Der Ullersdorfer Reitverein hat dafür aber eine Orientierungskarte angelegt.

  6. Nun bin ich mal gespannt, ob es auch für die Elbwiesen gilt. Da wird ja fleissig gegrillt und offenes Feuer gemacht. Ganze Familiendynastien horten sich da zusammen…. Vom Ordnungsamt leider keine spur.

  7. @Waldschrat: Ich hab bei der Stadt nochmal nachgefragt, was unter einem „nichtöffentlichen Waldweg“ zu verstehen ist. Mal schauen, ob das jemand definieren kann.

  8. Ich finde es befremdlich das der Allgemeinheit der Zutritt zu Allgemeingut versagt wird ohne auch nur eine kritische Stimme zu vernehmen. Euch ist schon bewusst, dass wir somit unter Generalverdacht gestellt werden?

  9. @Peter: Und was ist Deine Lösung? Einfach die Sache laufen lassen und in Kauf nehmen, dass eben ab und an mal ein Waldbrand entsteht? Wie oft können/wollen wir uns dies erlauben? Mittlerweile gibt es in der Dresdner Heide sehr viele Freiflächen, die Folge von Borkenkäfer-Befall des früheren dortigen Baumbestandes sind. Wenn da noch ab und an ein Waldbrand in Kauf genommen wird, ist es bis zur Heidelandschaft nicht mehr weit. Da können wir ja dann neue Bäume pflanzen (vorzugsweise keine Nadelbäume) und nachfolgende Generationen können dann in 100 oder 200 Jahren schauen, ob wir damit erfolgreich waren.
    Natürlich wäre es viel schöner, wenn sich alle Menschen im Wald vernünftig verhalten, dann wären auch solche Verbote, den Wald zu betreten, wohl überflüssig. Aber die Realität ist nunmal eine andere und so müssen leider viele den Preis für die Unvernunft Einzelner bezahlen. Wer dann bei Stufe 5 noch im Wald unterwegs ist, muss mit den Konsequenzen leben.

  10. Das ist fast alles richtig und ich kann Ihnen praktisch nicht widersprechen außer eben Ihrem Fazit. Wenn wir versuchen uns vor allem zu schützen in Ausnahmesitutationen, aber eben diese Ausnahmesituationen nach und nach Alltag werden, verlieren wir unsere Freizügigkeit. Eine selbst anerlegte Geißel die wir in unsicheren Zeiten und liebe Freunde die Zeiten werden richtig mächtig unsicher werden zu ertragen haben. Ich bin dagegen, Selbstverantwortung muss man Menschen beibringen. Wer den Wald anfackeln sollte, ist nicht nur Verantwortungslos anderen Gegenüber, Nein, er schadet sich selbst! Er oder Sie zerstört das Allgemeingut von uns allen, also verhindert diese Person ebenfalls in Zukunft in die Heide gehen und selbst die Natur genießen zu könnnen, welche Aktivität auch immer das sein mag. Das ist Selbstsabotage und muss uns beigebracht werden, ob eine Anordnung von oben der richtige Weg ist weiß ich nicht, könnte sein, könnte aber auch zu einer Hörigkeit führen, welche unangemessen ist. Sind wir Menschen wirklich so dumm? Wann wird Kindern beigebracht das Feuer gefährlich ist, für wie dämlich halten wir unsere Mitmenschen? Stimmt es wirklich (noch), dass die meisten Feuer gelegt werden? Oder ist das nur ein anderer Mythos und die eigentliche Ursache sind doch andere, nur ist Brandstiftung so ein leicht einzutragender Grund bei vielen Hundert Hektar Brandschäden die durchsucht werden müssten. Fragen über Fragen ;). Gestern hat es geregnet und vielleicht ist die Situation ja schon Heute eine andere und die Waldbrandstufe kann gesenkt werden und mein Gedanke war übertrieben.

  11. @Peter:
    Die Entflammtemperatur von Holz beträgt ca. 250 °C, die erreicht man ohne Blitzeinschlag nur mit Hilfe des Menschen. Ein Waldbrand entsteht also durch Brandstiftung, Lagerfeuer oder Kippen. Oder ein Auto mit heißem Kat, was auf einer trockenen Wiese parkt. In allen vorgenannten Fällen ist es leider Dummheit bzw. Ignoranz, die ursächlich ist.
    Die Entzündung durch herumliegende Glasscherben/Flaschen ist übrigens ein Mythos, der in diversen Versuchen getestet wurde (es gelang damit nicht, auch bei optimalen Bedingungen ein Feuer zu entfachen).

  12. Waldbrände haben in unseren Breiten nur selten einen natürlichen Ursprung. Dazu gibt es sicher umfassende Studien etc., die ich an der Stelle nicht recherchiere. Aber wie gesagt, der Waldbrand durch Blitzschlag (was ja üblicherweise mit einem Gewitter und entsprechenden Niederschlag einhergeht), ist dann doch sehr selten.
    Was die von Dir angesprochene Selbstverantwortung etc. betrifft, wäre es in der Tat schön, nur teile ich Deinen Optimismus nicht, dass man die uns allen zeitnah beibringen kann. Im Gegenteil, meine Einschätzung ist leider, dass der Egoismus und das Aufstellen „eigener Regeln nach persönlichem Ermessen“ eher zu- statt abnimmt. Soll heißen, es wird eher schlimmer werden. Und wie schon geschrieben, bis da dann wieder der Wald steht, der heute abbrennt, wird kaum jemand von uns in seiner Lebenszeit erleben. Wenig erfreulich, aber leider die Wahrheit :-(

  13. @Peter
    Wald ist kein Allgemeingut, sondern hat einen Eigentümer.
    Dass ist auch nicht zwingend die Stadt oder der Freistaat, sondern sehr oft Bürger (Privatwald) und andere Institutionen (z.B. Kirchenwald) . Das Betretungsrecht wird hier zu Schutzzwecken eingeschränkt.

  14. @ Peter: Ach „Euch ist schon bewusst, dass wir somit unter Generalverdacht gestellt werden?“ „war Ernst? – Oh jehmineh. Und ich hatte es für einen satirisch zugespitzten Seitenhieb in Richtung (Corona-/Antirauch-/Antidiskriminierungs-/…) MaßnahmenkritikerÏnnen gehalten, die ihre „Freiheit“ ständig gefährdet sehen.

  15. @Anton: Hat sich die Stadt denn inzwischen geäußert, was ein „nichtöffentlicher Waldweg“ ist?

  16. @Lotte, soeben trudelte die Antwort herein.

    Guten Tag Herr Frintert, unser Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft kann Ihnen dazu
    folgende Sachinfos geben:

    Die Formulierung „öffentliche und nicht-öffentliche Wege“ ist eine bewusst gewählt juristische Formulierung. Rechtlich gibt es beispielsweise private Wege (die zum Beispiel durch Wald eines privaten Besitzers führen), die
    können öffentlich gewidmet sein. Dann kann die Besitzerin oder Besitzer beispielsweise nicht einfach sperren. Allerdings betrifft das gerade im Wald nur einige Wege. Im Wald wird jedoch kaum jemand unterscheiden können,
    ob ein Wald nun öffentlich, privat, gewidmet oder ungewidmet ist.

    Manchmal steht vielleicht ein Schild, dass auf den Privatweg hinweist. Um hier Klarheit zu haben und zugleich juristischen Ansprüchen Genüge zu tun, steht
    in der Formulierung, dass die Untersagungen für die einen Wege genauso gelten wie für die anderen.

    Darüber hinaus gibt es aber eben gerade in der Heide noch „alte“ Wanderwege mit den entsprechenden
    Markierungen, die nicht explizit und offiziell als Wanderwege ausgewiesen sind, für die die Verordnung aber genauso angewendet wird.“

    Nach meinem Verständnis heißt das, was nach Weg aussieht, ist dann wohl einer. Egal ob ein Schild steht oder nicht.

    Dann kann man sich bis Warnstufe 4 noch ziemlich weit in der Heide bewegen.

  17. Google Scholar hat keine nutzbringenden Ergebnisse geliefert.

    https://www.nifc.gov/fire-information/fire-prevention-education-mitigation/wildfire-investigation

    war die beste Quelle welche ich gefunden habe. Auch wenn einige Gründe natürlich nicht auf Deutschland übertragbar sind, so macht es natürlich schon Sinn dass konvexe Linsen Feuer auslösen können, handelt es sich im angegeben Beispiel aber um Lupen als um Glasflaschen.

    Des Weiteren können Komposte oder ölgetränkte Lappen unter speziellen Bedingungen in denen biochemische oder chemische Prozesse ablaufen eine Feuerursache darstellen.

    @Stefan: Wie viele Wochen herrschte schon Waldbrandstufe 4 ohne das ein Feuer ausgebrochen ist? Auch die Heide sollte in Anbetracht des Klimawandels und der damit verbunden Gefahr ‚Sommersicher‘ gemacht werden. Da ich unserer Politik und Verwaltung leider nicht traue, ich traue mir selber ja oft genug nicht, sollte dieser Aspekt zumindest einmal angesprochen werden. Brandschneisen könnten sinnvoll sein.

    Aufgrund der Transpiration von Wasser über die Blätter ist die Durchschnittstemperatur im Wald signifikant geringer als in der BetonStadt (mehr Bäume wären wünschenswert). Anstatt die Klimaanlage/Ventilator anzumachen und Netflix zu schauen könnte man Energie sparen (Den Sinn muss ich wohl nicht erläutern oder?). Unsere Politker werden ohne Druck durch uns nicht handeln, haben Sie doch im allgemeinen kurzfristige oder einfach andere Ziele im Kopf. Ich denke das wissen alle hier versammelten. Und diejenigen Politiker die gern handeln würden, haben oft nicht die nötige Mehrheit.

    Eine Heidesperre ist einfacher zu erlassen, wird gebrochen werden und die Polizei muss Jugendliche verhaften anstatt was sinnvolles zu tun. Ähnlich zur Schiefen Ecke vermisse ich legale Alternativen für Heranwachsende und das seit Jahrzehnten, sind die Heideparties ja nichts neues.

    @Jörg
    Ich beschreibe es aus meiner Sicht. Natürlich muss es in Deutschland einen Besitzer und damit Verantwortlichen für den Wald geben. Wir leben jedoch in einer Demokratie und nicht in einem Feudalsystem und finanzieren den Staat über unsere Steuern. Es wäre natürlich vermessen Staatsbesitz allgemein als persönliches Eigentum anzusehen, vom Prinzip her ist er das aber. Da die Auswirkungen des Klimawandels verheerend sein werden, was mittlerweile hoffentlich alle Begriffen haben, was ich zwar nicht denke aber naja, wird es in Zukunft immer wieder zu solchen Situationen kommen. PANIK!!

    @Torsten
    Tja, jeder kann mal falsch verstanden werden ;).

  18. @Peter: Auf dem Dachsenberg gab m.W. früher mal einen Feuerwachturm, sollte man prüfen, ob nicht wieder sinnvoll. Oder es muss doch möglich sein, an den dort vorhandenen beiden Funkmasten entsprechende hochauflösende Kameras zu installieren. Auch ein möglicher Turm muss nicht menschlich besetzt sein, dürfte preiswerter sein und den Zweck auch erfüllen. Was Schneisen betrifft, halte ich die auch für sinnvoll. Es gibt in der Heide ja bereits die Flügel-Wege im Abstand von ca. 860 m. Wenn man die so ertüchtigt, dass sie im Ernstfall mit entsprechendem FW-Gerät gut zu befahren sind, wäre es sicher nicht verkehrt. Einige sind ja dafür schon ganz brauchbar, muss man ggf. nochmal im Detail prüfen und ggf. ausbauen. Und dazu noch die eine oder andere Schneise befahrbar machen (die verlaufen im 90-Grad-Winkel zu den Flügeln im Abstand von ca. 430 m).
    Was die Sperrung der DH betrifft, die ja dann morgen der Fall ist (Stufe 5), glaube ich offen gestanden auch nicht wirklich an deren Erfolg. Bin gespannt, ob die Stadt da aktiv die Durchsetzung der Allgemeinverfügung kontrolliert oder es am Ende nur ein „Papiertiger“ ist …

    Wer nicht unter die festgelegten Ausnahmen fällt und sich morgen im Wald (exklusive öffentliche Straßen) der Stadt Dresden aufhält/bewegt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR belangt werden, in besonders schweren Fällen auch bis zu 10.000 EUR. Kann man jetzt von halten, was man will, aber da kann morgen die Radtour oder Wanderung durch die Heide sehr teuer werden. Interessant finde ich auch, dass es eben nicht nur für die Dresdner Heide gilt, sondern vielen anderen Stellen in Dresden, die als Wald deklariert sind, siehe Link zum Themenstadtplan weiter oben.

  19. In Brandenburg steht ein Stück Wald aufgrund einer Sprengstoffexplosion in Flammen, anscheinend wurden die Bäume im Perimeter nicht gefällt. Steht mit auf der Liste des NIFC, die Ami’s haben Jahrzehnte Erfahrung mit aller Art von Naturbränden.

    Werde ich jetzt als Hellseher oder Hexer auf dem Scheiterhaufen verbrannt ;) ?

    Macht euren Job liebe Behörden, das Rad muss nicht neu entwickelt werden. Manchmal kann man einfach abkupfern, die Info’s sind frei verfügbar.

  20. Bedeutet durch den Wald Joggen und Spaziergang ist verboten? wenn ja, dann bin icj gespannt auf die Argumente. bei allen gehe ich sonst mit.

  21. @Maik Heiter: Gestern und heute (wegen Waldbrandgefahrenstufe 5) ist das Betreten des Waldes im ganzen Stadtgebiet von Dresden verboten. D.h. man darf da nicht radfahren, spazierengehen, den Hund ausführen, joggen, wandern oder sonstwas. Alle Waldwege (und auch der Wald abseits der Wege) sind gesperrt. Nur öffentliche Straßen sind eine Ausnahme, was in etwa dem entspricht, wo Autoverkehr (legal) stattfindet.

  22. @stefan e. Ich lese da kein Argument, was passieren soll wenn man normal durch Wald läuft. Das man im Wald nicht Raucht oder Feuer legt ist wohl klar. Geisteskranke Republik, alles hinnehmen und nichts hinterfrage.

  23. @Frank H. Wie oben schon geschrieben, geht es dabei auch um die Sicherheit der Leute, die durch den Wald laufen. Denn, wenn es brennt, könnte es schwierig werden, sie zu bergen. Aber seit heute ist die Gefahrstufe ja wieder aufgehoben.

    Außerdem, umso weniger Leute im Wald sind, um so weniger besteht die Chance, dass jemand raucht oder Feuer legt.

    Das hat nichts mit einer geisteskranken Republik zu tun, sondern mit einem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse an Sicherheit.

    Und wenn Du jetzt sagst, das jeder für sich verantwortlich ist, stimmt das nur bedingt. Denn mal angenommen es brennt, dann erwartet die Gesellschaft von der Feuerwehr, dass die Menschen im Wald gerettet werden. Und umso mehr dann im Wald sind, um so größer wird der Aufwand der Feuerwehr, die sich dann weniger um das Feuer an sich kümmern kann und damit ist der gesamtgesellschaftliche Schaden größer.

    Insofern ist ein Betretungsverbot des Waldes aus gesellschaftlicher Sicht schon sinnvoll, auch wenn dadurch individuelle Rechte eingeschränkt werden.

    Solche Einschränkungen sind in unserem gesellschaftlichen Leben immanent.

  24. Da muss die Joggingroute halt zeitlich begrenzt mal umgelegt werden. Die Frage nach den Argumenten kann sich doch wirklich jeder selber herleiten und ist in der Verfügung auch begründet. Die Frage danach zeugt vom Unwillen, sich in die Situation der Einsatkräfte zu versetzen… im Übrigen wird jeder Jogger, der mal eine kleinere Pause zum Durchatmen eingelegt hat die Bodensituation und die Trockenheit im Wald bemerkt haben, so what?

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