Anzeige

Lesetheater

E-Roller-Fahrer bei Verkehrsunfall verletzt

Neustadt-Geflüster bei Google bevorzugen

Wie die Dresdner Polizei meldet, ist am Dienstagnachmittag ein 35-jähriger E-Roller-Fahrer bei einem Verkehrsunfall auf der Alaunstraße verletzt worden.

Unfall mit E-Roller auf der Alaunstraße - Foto: Pinselbube
Unfall mit E-Roller auf der Alaunstraße – Foto: Pinselbube

Die 34-jährige Fahrerin eines Honda bog von der Böhmischen Straße kommend nach rechts in die Alaunstraße ab. Dabei stieß sie mit dem Rollerfahrer zusammen, der auf der Alaunstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Bautzner Straße unterwegs war. Der Rollerfahrer wurde dabei verletzt. Angaben zur Höhe des Sachschadens liegen bislang nicht vor.

Regelungen für E-Roller-Fahrer

Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei

Entsprechend § 10 Abs. 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen andere Verkehrsflächen nur befahren werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zugelassen hat. Dies betrifft beispielsweise Gehweg und Fußgängerzonen. Eine Freigabe dieser Verkehrsflächen für den Radverkehr (Z 1022-10 StVO „Radverkehr frei“) ist nicht gleichzeitig mit einer Freigabe für E-Scooter verbunden.

Auch andere Vorschriftszeichen, von denen der Radverkehr durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ entbunden wurde (beispielsweise Verbot der Einfahrt (Z 267 StVO) dürfen durch E-Scooter nur genutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angezeigt wird (vgl. § 12 eKFV).

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

7 Sünden - Archiv der Avantgarden

Anzeige

teilAuto

Anzeige

Radensleben Transporte

Anzeige

Dr. Lüder Warnken im Parkhotel

Anzeige

Deutsches Hygiene-Museum

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Lesetheater im Alaunpark

Anzeige

Zeitlos

Anzeige

tranquillo

Anzeige

VG Biomarkt

Anzeige

Helge Schneider am 23. August in der Jungen Garde

Anzeige

Die Linke