Anzeige

Societaetstheater

Neue Corona-Regelungen ab Donnerstag

Sachsen passt Corona-Schutzverordnung an: Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen

Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Homeoffice

Neu ist, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet sind, in Fällen von Büroarbeit den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Bisher war das nur eine Empfehlung. Außerdem müssen Kirchen ihre Hygienekonzepte an die besondere Infektionslage anpassen, dies kann konkret u.a. den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten.

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Wohnungen statt Leerstand

Anzeige

Julia Hartl - SPD

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Piraten

Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Darauf hatten sich das Land und die Kommunen vorab verständigt. Bisher sollte das möglich sein, wenn die Inzidenz in Sachsen und dem jeweiligen Kreis fünf Tage unter 200 war. In Dresden ist die dafür relevante RKI-Ampel heute erstmals unter 100 gefallen.

Corona-Ampel nach Zahlen des Robert Koch-Instituts - Stand 26. Januar 2021
Corona-Ampel nach Zahlen des Robert Koch-Instituts – Stand 26. Januar 2021

Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Landkreisen festzulegen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Julia Hartl - SPD

Anzeige

Wohnungen statt Leerstand

Anzeige

Kieferorthopädie

Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 Quadratmeter für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist. Davon ausgenommen sind Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Maskenpflicht im Freien auf gekennzeichneten Plätzen und immer wenn sich mehrere Menschen näher kommen.
Maskenpflicht im Freien auf gekennzeichneten Plätzen und immer wenn sich mehrere Menschen näher kommen.

Die bestehenden Ausnahmen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personal ohne Kundenkontakt oder soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, für Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit.

Corona-Test-Praxis

In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte drei Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche verbindlich festgelegt. Der genaue und rechtsverbindliche Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung wird in Kürze auf www.coronavirus.sachsen.de veröffentlich.

9 Kommentare

  1. “In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte drei Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche verbindlich festgelegt.” – Na da bin ich sehr gespannt, wie die Behörden das durchsetzen wollen, wenn ein großer Teil der Bediensteten aus dem Spektrum von Leugnern, Rechtsaußen und Verschwörungstheoretikern stammt. Es sind genau die, die auch im Dienst keine Maske getragen haben und tragen (Müsste ich da nicht eigentlich die Polizei ins Haus holen..?).
    Ich würde mich freuen, wenn all die, denen es an Empathie, Sozialkompetenz und gesundem Menschenverstand mangelt, endlich aus diesem Bereich entfernt werden.

    Ich habe mir meine erste Dosis abgeholt. Von über hundert Mitarbeitern sind gerade einmal 40 zur Impfung gegangen, obwohl es wieder neue Covid-Fälle gibt, nachdem plötzlich alle Bewohner innerhalb kurzer Zeit per Schnelltest negativ getestet wurden.

  2. Hmm, die kommunizierten Richt-/Grenzwerte (siehe Inzidenz vs. Ausgangssperre) gelten anscheinend nur solange, bis sie erreicht sind. Dann denken wir uns was Neues aus… Das ist doch Mist und demotiviert, weil jede aufkeimende Hoffnung auf ein kleines Stück Normalität immer wieder beliebig gestrichen werden kann.

  3. Kommentar entfernt, bitte äußern Sie Ihre Kritik sachlich und ohne Beleidigungen. Vielen Dank.

  4. @ alt und wunderlich. Eine wirklich ernst gemeinte Frage mit Bitte um sachliche Antwort: Kannst du die Skepsis nicht verstehen, wenn weder raus ist, ob sie sich nicht trotzdem anstecken und auch nicht raus ist ob die sie nicht ansteckend sind, bei der ersten Flächenimpfung eines völlig neuen Impfverfahrens/Stoffes?

  5. @Emil Überall:
    Gegen eine gesunde Skepsis habe ich nichts, aber ich habe etwas gegen fehlende Solidarität. Es geht mir schlicht um Mitarbeiter im Gesundheitssystem, die sich nicht an Regeln halten wollen und damit Menschenleben riskieren oder sogar auslöschen.
    Um die Ungewissheit, die Sie ansprechen, möglichst zu eliminieren, gibt es Corona-Schnelltests, die mittlerweile zur Pflicht geworden sind, sicher auch deshalb, weil viele sie ablehnen und damit zur Gefahr für Pflegebedürftige wurden und werden. Ich habe aber meine berechtigten Zweifel, ob man die erreicht, die sich völlig in ideologische Parallelwelten verabschiedet haben.
    Was ist das Problem, sich mal ein Wattestäbchen in Mund und Nase stecken zu lassen und den “Schnauzenpulli” anzuziehen, wenn man dadurch Leben schützen kann? Ganz ehrlich: Wem dazu die vernünftige Einsicht fehlt, der hat in dem Berufsfeld nichts verloren und gehört ausgesondert.
    Übrigens habe ich mich gestern zu dem Impfstoff, den ich verabreicht bekommen habe, informiert. Er enthält keine Sequenzen aus dem Corona-Virus und kann daher nicht zur Infektion führen.

  6. Grüße an Alt & Wunderlich, ja, ist nicht leicht manchmal auszuhalten, die Gesamtkombi dieser Tage…. Bei uns sind so langsam alle in die Testungen “reingewachsen”, anfangs gab es durchaus wenig Begeisterung für die hohe Frequenz. Bei der Impfung wurde kein Druck gemacht, was möglicherweise (??) zur Folge hatte, dass doch sehr viele vom Team jetzt geimpft sind. Habe auch meine erste weg und bald die zweite… Kann mich noch gut erinnern, dass ich anfangs auch dachte “Echt jetzt?!”, als von diversen Politikern gleich ein Ton wie “Na klar, Pflegekräfte müssten..” angeschlagen wurde, so was macht nur bockig und ich denke, viele der Antireaktionen kommen aufgrund von Erwartungsdruck. Wer weiß. Ich kann auch nicht mehr sagen, welche Kombi von Gedanken bei mir dazu geführt hat, dass ich mich direkt am Anfang hab impfen lassen, obwohl ich ursprünglich noch warten wollte. Einzeln klingen die Punkte etwas oberflächlich :) und es war wohl auch spontanes Bauchgefühl dabei, d.h. ich war mir hinreichend sicher, dass ich diese Impfung ähnlich anderen davor überstehen würde, dass ich jetzt nicht anfange, pharmakologisch Dinge zu hinterfragen, die ich bisher nicht hinterfragt habe (blödes Pro-Argument, ich weiß), mir gingen die hochemotionalen Debatten auf die Nerven und ja, vlt kann ich damit auch meine Omi schützen oder die von jemand anders, wir werden sehen. Ich wünsche Dir weiter gutes Durchhalten ohne Verbitterung, manche Tage bin ich schon auch sehr müde. Man liest sich wieder.

  7. Hallo Mira, nach aktuellem Stand bleiben die aktuellen Regelungen bis 14. Februar. Das heißt, wenn es nicht eine weitere Verlängerung gibt, kannst Du ab 15. Februar zum Friseur.

  8. Danke Anton für die Info.

    Wenigstens Frisöre könnten sie ja wieder aufmachen. ich find das übertrieben.

Kommentare sind geschlossen.