Gemeinnützige und kleine Stände brauchen keine Sondernutzungsgebühren zu bezahlen. Das liege im Ermessenspielraum der Stadt, erklärte gestern der Ordnungsbürgermeister Detlef
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Gemeinnützige und kleine Stände brauchen keine Sondernutzungsgebühren zu bezahlen. Das liege im Ermessenspielraum der Stadt, erklärte gestern der Ordnungsbürgermeister Detlef
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