Das sächsische Kabinett hat heute am 31. Mai 2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Für die Städte Dresden sowie Leipzig tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Ab dann dürfen in den beiden Städten die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die für eine Wohnung geltende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
Die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse war im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Regelung soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen verhindern.
Zwei Jahre zu spät
Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Auch diese Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. In eben jenem Koalitionsvertrag steht aber auch, dass die Mietpreisbremse 2020 eingeführt werden soll. (Quelle: Koalitionsvertrag, Seite 80)
Der Dresdner SPD-Abgeordnete und Oberbürgermeisterkandidat Albrecht Pallas sagte zu dem Beschluss: „Die Mietpreisbremse für Dresden war längst überfällig.“ Er habe sich im Landtag zusammen mit der SPD-Fraktion vehement dafür eingesetzt. Dies sei ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter in Dresden.
Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag sagt dazu: „Wir haben uns beharrlich dafür eingesetzt, umso größer ist die Freude über die heutige Nachricht: Sachsen steht endlich vor der Einführung einer Mietpreisbremse“. Damit gehe das Bundesland einen wichtigen Schritt für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Gerade in Dresden und Leipzig habe sich der Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren zunehmend aufgeheizt. Immer häufiger würden einkommensarme und sozial benachteiligte Menschen aus bestimmten Quartieren verdrängt oder sind von Wohnungslosigkeit betroffen. „Mit der Mietpreisbremse gehen wir als Koalition ein Problem an, das für viele Menschen in Sachsens Großstädten zu den größten finanziellen Belastungen gehört“, so Löser.
Bundesgesetz schon sieben Jahre alt
Die Mietpreisbremse war am 5. März 2015 im Bundestag beschlossen worden mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU, CSU und SPD). Sie soll zu einer Dämpfung des Mietpreisanstieges führen. Die Umsetzung der Regelung oblag den Bundesländern. Die sächsische Staatsregierung hatte 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kam seinerzeit zum Schluss, dass in keiner sächsischen Gemeinde der Wohnungsmarkt angespannt sei. Empfahl aber, dass „die Mietentwicklung in Dresden und anderen sächsischen Städten in regelmäßigen Abständen auf Sonderentwicklungen zu untersuchen.“ (Quelle: Grünen-Anfrage an das Innenministerium)
Das Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichte im Juni 2016 eine Studie, nach der die Mietpreisbremse in Berlin nicht wie erhofft wirkt. (Quelle: Studie des DIW 2016) 2018 legte das Institut mit einer weiteren Studie nach und stellte fest, dass die Mietpreisbremse besser als ihr Ruf sei. (Quelle: Studie des DIW 2018)
Es ist doch bekannt, dass dies nur Symbolpolitik ist.
Ein Hobbythema der SPD.
Gibt es dadurch in der Neustadt eine Wohnung mehr: NEIN.
Steigen die Mieten dadurch nicht: NEIN.
Werden die Vorgaben der Verordnung eingehalten: NEIN (denn wenn ich einen alten Flohmarktschrank und drei versiffte Stühle um einen Campingtisch in die Bude stelle, ist das möbliertes Vermieten und die Bremse bremst nicht mehr)
Träumt weiter…
Ist bekannt, wann sich die Populisten der sächsischen Koalition bzw. im Stadtrat dafür einsetzen werden, dass die Nebenkosten nicht immer rasanter steigen? Im Vergleich zur Kaltmiete hat es hier viel größere Sprünge gegeben.
@Linie3: Ja, der Stadtrat möge bechließen:
Sofortige militärische Unterstützung der Ukraine für den Sieg und danach Wiederherstellung der billigen Energietransfers vom Verlierer.
Sofortigen Lohnerhöhungsstop bzw. Lohnsenkung bei Dienstleistungs-, Handwerks- und Verwaltungsangestellten.
Möge die Macht mit ihm (dem Stadtrat) sein….
Ich wäre auch gegen Symbolpolitik und Populismus! Stattdessen Vonovia und Co enteignen und Miethaie zu Fischstäbchen!
Die 15% (in meinem Falle 30 Euro mehr pro Monat) habe ich gerade auf einen Schlag bekommen. Besten Dank!
@Seldon: Und auch gleich alle Arbeitgeber, Kneipen- und Ladenbesitzer mit enteignen.
Die betreiben ihr Business doch auch nur aus Gewinnstreben. Zurück zum real existierenden Sozalismus. Badewannen auf die Dachböden wegen den Löchern im Dach. Schöne alte Welt.
P.S. Natürlich müssen auch alle Möbel des blau/gelben Möbelhauses abgegeben werden, da die Sachen ja nicht unter fairen Verhältnissen hergestellt wurden.
@seldon: die gleichen die heute Mietpreisbremse als soziale Wohltat verkaufen, haben vor Jahren die Woba an die heutige Vonovia verkauft. Nur mal so zur Erinnerung. Lassen wir uns von so einer Symbolikpolitk nicht hinter die Fichte führen
Was Seldon sagt. Als Instrument, um perspektivisch bezahlbares Wohnen zu sichern, ist sie völlig ungeeignet. Dient höchstens um Zeit zu schinden. Neu gebaut werden, muss dann doch.
Und die Vonovia mit dem „Ladenbesitzer“ gleich zu setzen, scheint mir nicht sehr sinnvoll. Wohnungsunternehmen gehören nicht an die Börse. Weshalb das so ist, sollte beim Blick auf Abschöpfungsquoten deutlich werden. Wenn fast 40% der Mieteinnahmen als Dividente ausgeschüttet werden, kommen Bestandspflege, Halten oder Verringern der Miete, Service und Neubau zu kurz.
Wohnungskonzerne enteignen und Räumungsbescheid für Vonovia!
@Spatz: Mieteinnahmen Vonovia 2021: 2,6 Milliarden. Ausschüttung Dividende (was im übrigen mit einem Firmeninhabergehalt gleichzusetzen ist) 2021: knapp 490 Millionen. Das ist weniger als ein Fünftel der Mieteinnahmen. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben.
Frage:
wenn ein Mietvertrag von März diesen Jahres mehr als 10% vom Ortsüblichen liegt, kann man dann das Geld rückwirkend zurück fordern?
@richio… wenn ich das richtig verstehe betrifft es keine Altverträge, sondern Mietpreise bei Neuvermietung… aber eben erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Es hängt also am Stichtag.
Solche Gesetze können Vermieter jedoch auch aktivieren, den Rahmen möglicher Mieterhöhung auszuschöpfen. Wäre ich die Vonovia würde ich meine Justiziare in die Spur schicken um die Sachlage zu prüfen. Heraus käme eine Handlungsanweisung zur Neuvermietung und Prüfung der Altverträge zur möglichen Mieterhöhung mit Wiedervorlagefunktion…
Hallo guardian, jaja, der real existierende Kapitalismus hat ja dagegen nur Wohltaten geschaffen: https://m.youtube.com/watch?v=M6WwZLvxV9Q
Wie alle Maßnahmen zur Mietregulierung wird auch das nach hinten losgehen. Viele Vermieter werden vor Inkrafttreten noch schnell die Miete erhöhen und manche privaten Vermieter werden unter immer schwierigeren Bedingungen nicht mehr vermieten wollen und an Eigennutzer verkaufen. Ergebnis: das Angebot an Mietwohnungen wird kleiner.
@Guardian: Die Vonovia-Aktionär*innen haben einer Dividende von 1,66 Euro je Aktie zugestimmt. (https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/hauptversammlungen/vonovia-hauptversammlung-2022-wie-viel-dividende-bringt-die-vonovia-aktie/21185614.html). Es gibt 795.850.000 Aktien. Macht eine Ausschüttung von rund 1,32 Mrd. Euro. Und eine Abschöpfungsquote von 50%.
„Also immer schön bei der Wahrheit bleiben.“
Interessante Zahlen zur Vonovia gibt es hier. Demnach betrug der Gewinn 2021 rund 1,3 Mrd. Euro bei einem Umsatz von knapp 4 Mrd. Euro Quelle. Die Mieteinnahmen des Unternehmens betrugen 2021 knapp 2,6 Mrd. Euro (Quelle).
Pro Aktie wurde eine Dividende von 1,66 Euro ausgeschüttet, die Aktie kostet aktuell rund 35 Euro Quelle.
Fast die Hälfte der Aktionär*innen hat sich gegen eine Ausschüttung entschieden und das Geld im Unternehmen belassen (Quelle).
Mhmm, laut wikipedia besitzt VONOVIA ca. 400.000 Wohnungen, 140.000 Garagen/Stellplätze sowie 6.500 gewerbliche Einheiten. Laut Antons Quelle wurden 2021 777Mio € Dividende ausgezahlt. In etwa wurde also je „Mietobjekt“ ca. 1422,- Dividende ausgezahlt. Als Mieter einer Wohnung von VONOVIA habe ich demnach monatlich 118,5,- an Aktionäre gezahlt. Jaja, ich habs nicht so mit Mathe, Wirtschaft usw., aber so richtig fröhlich macht mich das jetzt nicht. Allerdings: Einer muss sich ja um die Aktionäre kümmern. Also bitteschön.
Dann wird die Wohnung eben mit ein paar alten Möbeln als möbliert vermietet.