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Corona-Fälle in Dresden

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute 12 Uhr für die vergangene Woche 1202 Neuinfektionen, damit weniger als in der Vorwoche, die Corona-Ampel steht aber weiter auf “Dunkel-Rot”, 50 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, 41 Personen verstarben laut Totenschein an einer Covid-19-Erkrankung. Die Zahlen dieser Woche sind nur eingeschränkt aussagekräftig, da während der Weihnachtsfeiertage weniger getestet wurde und es in den nächsten Tagen etliche Nachmeldungen geben wird. In Sachsen wurde am Sonntag mit den ersten Impfungen begonnen.

Corona-Virus - Symbolbild
Corona-Virus – Symbolbild

Weltweit sind mehr als 80 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 1,7 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Auch deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen in den vergangenen Tagen zurückgegangen. Auch hier spielen die Weihnachtsfeiertage sicherlich eine wichtige Rolle.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

1.202 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 10.067 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 3.789 Infizierte. 221,1 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 14.088 bestätigte Fälle insgesamt. 232 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
1.202 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 10.067 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 3.789 Infizierte. 221,1 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 14.088 bestätigte Fälle insgesamt. 232 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden

Die Corona-Ampel des Dresdner Gesundheitsamtes zeigt immer die letzten sieben Tage an. Also heute vom vergangenen Sonntag bis Sonnabend. Am Sonntag, dem 27. Dezember 2020 zeigte die Ampel weiterhin auf dunkelrot mit einer 7-Tage-Inzidenz von 221,1. 41 Personen sind laut Totenschein in der vergangenen Woche an einer Covid-19-Erkrankung verstorben, offenbar wurden 4 frühere Todesfälle nachgemeldet. Insgesamt werden in Dresden nun 232 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

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Das Gesundheitsamt trägt in das Dashboard den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für den aktuellen Tag immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird. Diego Jahn hat auf der Website www.coronavirus-dresden.de mit den Daten vom Gesundheitsamt interessante Übersichten angefertigt, wie die tatsächlichen 7-Tage-Inzidenzen aussehen, wenn man die Nachmeldungen berücksichtigt. Eine umfangreiche Übersicht mit Zahlen und Daten hat auch Neustadt-Geflüster-Leser Fidel in mehreren Tabellen zusammengetragen.

Sachsen: Harter Lockdown seit 14. Dezember

Seit Montag, dem 14. Dezember gilt eine neue Sächsische Corona-Verordnung, in der die Einschränkungen noch einmal verschärft wurden. Die Regelung gilt vorerst bis zum 10. Januar.

Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Foto: Fernando Zhiminaicela, Pixabay
Kontaktbeschränkungen wurde verschärft. Symbol-Foto: Fernando Zhiminaicela, Pixabay

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Die Verordnung sieht insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor. Zudem muss ein Großteil der Geschäfte und Läden schließen. Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet und gilt in der Öffentlichkeit, wenn Menschen sich begegnen. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Eheschließungen und Beerdigungen mit maximal zehn Personen sind erlaubt.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem: Weg zur Arbeit, Schule, Arzt, Einkaufen für täglichen Bedarf im Umkreis von 15 Kilometern, Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken. Sport und Bewegung im Freien auch im 15 Kilometer-Umkreis. Wenn die Corona-Ampel (RKI-Wert) über 200 zeigt, gibt es zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre.

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Silvester

An Silvester und Neujahr gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk für Silvester ist verboten. Die nächtliche Ausgangssperre ist an Silvester aufgehoben. Für Dresden soll es in diesem Jahr zu Silvester ein Feuerwerksverbot geben, das hatte Oberbürgermeister Dirk Hilbert in der Stadtratssitzung am 17. Dezember angekündigt, eine Verfügung dazu liegt bislang jedoch noch nicht vor.

Schließung von Geschäften
Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme von Angeboten ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung. Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen sowie selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen.

Einschränkungen für Versammlungen
Grundsätzlich maximal 1.000 Teilnehmer, ab 5 Tage Corona-Ampel 200 – maximal 200 Personen, ab Ampel 300 – maximal 10 Personen. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten
Bleiben bis 8. Januar geschlossen. Vor und nach den Weihnachtsferien befinden sich die Schüler in häuslicher Lernzeit. Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.

Belegung Intensivstationen

In der vergangenen Woche wurden 50 Covid-19-Patienten neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 829 Patienten stationär behandelt. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 82 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 53 Patienten invasiv beatmet. Aktuell sind nach diesem Register in Dresden noch 28 Intensiv-Betten frei.

Im Corona-Dashboard der Stadt Dresden wird auch eine Bettenübersicht angezeigt. Quelle hierfür ist die Uniklinik Dresden, die die Krankenhausleitstelle für Dresden und Ostsachsen ist. Danach sind die Intensivstationen in Dresden derzeit zu 86 Prozent ausgelastet und aktuell noch 15 Betten frei. Diesen Unterschied erklärt Professor Peter Spieth, Intensivmediziner am Uniklinikums in einer Sendung des MDR (ab Minute 9) wie folgt. Zum einen gehe es um die mögliche Zahl an Betten, im anderen um die Anzahl an Betten, die konkret frei sind.

Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser
Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser

Corona-Schutzimpfungen

In Sachsen soll es insgesamt 13 Impfzentren geben, der Betrieb der Impfzentren startet im Laufe des Januar. Bis dahin werden zuerst Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtung sowie Beschäftigte in Krankenhäusern geimpft. Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden. Fragen und Antworten rund um die Impfzentren gibt es auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz und auf sachsen.de.

Corona-Ampeln

Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Anfang Dezember gleich zwei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI. Die RKI-Ampel ist für eventuelle Einschränkungen wichtig. Die RKI-Ampel ist in den vergangenen Wochen immer geringer ausgefallen als die Ampel vom Gesundheitsamt. Angezeigt wird jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.

Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden - Stand: 27. 12. 2020
Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden – Stand: 27. 12. 2020

Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, erhält das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.

Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne), die vom Gesundheitsamt immer für den Einzelfall und in Abhängigkeit vom Vorliegen von Symptomen festgelegt wird.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

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3 Kommentare

  1. @Anton

    “cut and paste” ist manchmal ein Arschloch….. ;-)

    Friseure dürfen nicht mehr aufhaben…..

Kommentare sind geschlossen.