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BRN – Erlaubnispraxis geregelt

So voll wird's wohl nie wieder. BRN 2010 - Foto: Archiv
So voll wird’s wohl nie wieder. BRN 2010 – Foto: Archiv
Wie die Stadtverwaltung heute auf Nachfrage mitteilt, ist die Erlaubnispraxis für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt (BRN) vom 16. bis 18. Juni 2017 nun geregelt. “Das Sicherheitskonzept wurde in Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Tiefbauamt geprüft”, erklärt Pressesprecherin Diana Petters. In Folge stetig gestiegener Antragszahlen und einer partiellen Überfüllung des Festgeländes sei eine Anpassung des Konzeptes erfolgt.

BRN-Flagge auf der Louisenstraße - Foto: Archiv 2008
BRN-Flagge auf der Louisenstraße – Foto: Archiv 2008
Die konkreten Kriterien sollen nun im nächsten Amtsblatt (also am Donnerstag, 20. April) und zeitgleich im Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht werden. Wie schon vor einer Weile angekündigt, ist die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnisse vom Ordnungsamt zum Straßen- und Tiefbauamt gewandert. Petters ergänzt: “Es sind sowohl das Ordnungsamt wie das Straßen- und Tiefbauamt mit der BRN befasst. Anfragen, die an das Straßen- und Tiefbauamt gerichtet werden, werden von diesem Amt auch beantwortet.”

Nur zwei Wochen Frist!

Achtung. Die Frist ist in diesem Jahr besonders kurz. Nur bis zum 5. Mai können Sondernutzungsanträge für Aufbauten auf der öffentlichen Verkehrsfläche gestellt werden. Damit beträgt die Antragszeit nur etwas mehr als zwei Wochen.

So sah der Bebauungsplan zur BRN 2016 aus ... in den meisten Bereichen wird es wohl auch in diesem Jahr ähnlich bleiben.
So sah der Bebauungsplan zur BRN 2016 aus … in den meisten Bereichen wird es wohl auch in diesem Jahr ähnlich bleiben.

Grundsätzlich gilt wie im Vorjahr, Aufbauten sind nur nur auf den Gehwegen erlaubnisfähig. Vermutlich wird auch die Kreuzungsregelung aus dem Vorjahr übernommen. Sprich, rund um die meistfrequentierten Kreuzungen gibt es jeweils 15 Meter keinen Stand.

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BRN-Infos

  • Weitere Informationen zum Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt (BRN) auf unserer BRN-Sonderseite.
BRN-Demo 1991
BRN-Demo 1991

Nachtrag

  • Wie mehrere potenzielle Anmelder mitteilen, wird das Amtsblatt in dieser Woche wohl erst am Freitag erscheinen – also am 21. April. So zumindest die Auskunft des Straßen- und Tiefbauamtes.

Zweiter Nachtrag

Wie die Stadtverwaltung am 20. April mitteilt, können ab sofort Anträge bei der Landeshauptstadt, Straßen- und Tiefbauamt, auf Überlassung einer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum für eine Sondernutzung gestellt werden.
Informationen zur Antragstellung werden im Dresdner Amtsblatt Nr. 16/2017 am 21. April 2017 veröffentlicht. Unter www.dresden.de/brn befindet sich das Antragsformular.

7 Kommentare

  1. Wie es scheint wird es erneut keine Pause des kommerziel betriebenen, ehemals idealistrisch gegründeten Neustadtfest zur Regeneration geben.
    Demzufolge hoffe ich die ehemals refugees welcom Freunde, der Neutadt und andere Ansässige werden dieses Fest auf Grund der aktuellen Bedrohung des Weltfriedens ihre Fenster mit Friedenstauben schmücken. Um nicht nur Willkommen zu heißen, wenn es doch auch möglich ist Herkunftsländer vor Angrifskriegen zu bewahren.

  2. Hallo Rothenburger,

    ist es zu viel verlangt, Kommentare zu schreiben, die irgendwie auch für andere Leser verständlich sind?

  3. Lieber Rothenburger,
    ich werde mein Fenster mit einer Fahne schmücken. Mit einer Alkoholfahne!
    Geh am BRN-Wochenende was trinken und entspann dich.

  4. Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll. Dein Kommentar klingt, als versuchtest Du, eine komplett neue Sprache zu schaffen. Mit Deutsch hat das jedenfalls wenig bis nichts zu tun.

    Verstehst Du denn, was Du geschrieben hast? Und falls ja, warum ist Dir die restliche Leserschaft so egal, dass Du Dich nicht besser ausdrücken willst.

Kommentare sind geschlossen.