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59 gefährdete Radweg-Meter
59 gefährdete Radweg-Meter
Mit gleich drei Amtsleitern meldete sich heute die Stadtverwaltung zum heftig diskutierten Bebauungsplan 357 C (Puschkin-Park/Marina Garden) zu Wort. Kurz: es wird dort keine Brücke geben, die Stadtverwaltung bewegt sich ihrer Ansicht nach auf rechtlich sicherem Boden und die Dresden Bau habe nicht das Recht, den Radweg entfernen zu lassen.

Morgen soll im Stadtrat und vorher im Bauausschuss über den Bebauungsplan 357 C abgestimmt werden. Umfangreiche Details und Lageskizzen finden sich im Ratsinfo-System auf dresden.de. Mal abgesehen davon, dass es dazu noch einen Änderungsantrag von den Grünen geben wird, kann man davon ausgehen, dass die Vorlage so morgen eine Mehrheit bekommen wird.

Leiter des Stadtplanungsamtes Stefan Szuggat
Leiter des Stadtplanungsamtes Stefan Szuggat
Dresden Bau Chefin Regine Töberich hatte gestern beklagt, dass die Stadt jetzt auch noch eine Brücke auf ihrem Grundstück planen wolle und so ein Baubeginn in weite Ferne rücke. Stadtplanungsamtschef Stefan Szuggat erklärte dazu heute, das die Prüfungen zur Brücke abgeschlossen sind und kein Bedarf an dieser Stelle für eine weitere Brücke vorliege. Diese Ergebnisse der Prüfung müssen aber dem Stadtrat noch vorgestellt werden, deshalb stehe das so in der Bebauungsplan-Vorlag mit drin. Außerdem erläuterte er das Werkstattverfahren. Dabei würden mehrere Planungsbüros beauftragt im Rahmen des Masterplans einen Entwurf anzufertigen. Die Ergebnisse werden dann verglichen.

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Das Gelände besteht inzwischen fast ausschließlich aus Ruinen.
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Auch auf Töberichs schwersten Vorwurf, den nicht beantworteten Bauantrag nach Paragraph 34 Baugesetzbuch ging Szuggat ein: “Es handelt sich hier um eine Bauvoranfrage, die erste Version haben wir abgelehnt und daraufhin hat die Dresden Bau eine veränderte Version eingereicht, die haben wir aus eigenem Ermessen zurückgestellt.” Gegen diese Zurückstellung laufe ein Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion. Laut Szuggat sei eine solche Zurückstellung sinnvoll, wenn erkennbar sei, dass der Stadtrat eine andere Zielsetzung verfolgt.

Leiter des Umweltamtes Christian Korndörfer
Leiter des Umweltamtes Christian Korndörfer
Danach erläuterte der Leiter des Umweltamtes, Christian Korndörfer, dass Hochwasserschutzanlagen besser in der öffentlichen Hand bleiben sollten. Die Lösung mit flutbaren Tiefgaragen, die Dresden Bau vorschlägt, hält er in der Größenordnung für nicht umsetzbar. Der gesamte Bereich liegt zum großen Teil im Überschwemmungsgebiet der Elbe. Im März 2013 hat Oberbürgermeisterin Helma Orosz entschieden, dem Stadtrat vorzuschlagen, für die gefährdeten Bürger und Betriebe einen öffentlichen Hochwasserschutz planerisch soweit zu entwickeln, dass über die weitere Umsetzung mit dem dafür gesetzlich zuständigen Freistaat substanziell verhandelt werden kann. Eine 2012 erstellte und im Februar 2014 präzisierte Studie zeigt, dass ein solcher Gebietsschutz technisch machbar und wirtschaftlich vernünftig ist. Die Höhen einer solchen Anlage, die nicht direkt am Elbufer verlaufen würde, sind unproblematisch. Für einen Schutz des ganzen Gebiets spricht auch die positive wirtschaftliche Entwicklung seit 2002 im Bestand, die zu einem deutlichen Anwachsen der Vermögenswerte geführt hat. Mit den Nachbarn, den Entwicklern der Hafencity und der Firma Menarini sei man in guten Verhandlungen, so Korndörfer, da bahnten sich einvernehmliche Lösungen an, nur mit Frau Töberich und der Dresden Bau komme man nicht auf einen grünen Zweig.

Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Reinhard Koettnitz
Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Reinhard Koettnitz
Die hatte gestern noch einmal ihre Drohung wiederholt, den Elberadweg wegbaggern zu lassen, wenn man sich nicht einige. Der Amtsleiter des Straßen- und Tiefbauamtes, Reinhard Koettnitz, erklärte dazu: “Der Weg ist öffentlich gewidmet, bereits seit 2001, dass muss die Investorin wissen, den darf sie nicht einfach wegbaggern.” Etwas flappsig fügte er hinzu, wenn dort ein Bagger auffährt, werden wir dem Baggerfahrer den Zündschlüssel wegnehmen. Das Straßen- und Tiefbauamt hat der Dresden Bau durch einen förmlichen Bescheid untersagt, die Benutzung des Elberadweges auf ihrem Grundstück zu erschweren oder zu verhindern. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht.
Ob die Monsterpuppe Einbrecher abschrecken soll?
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28 Kommentare

  1. @ Anton: Bist Du mit §34 sicher? Wenn es der wäre, würde ich mir als Stadt keine Sorgen machen…die örtlichen Verhältnisse geben es nicht her, auf der Grundlage Baurecht haben zu wollen.

    §33 wäre schon problematischer, wenn die geplante Bebauung den Vorgaben aus dem (alten) Aufstellungsbeschluss entspräche.

  2. Vielen Dank an das Neustadt-Geflüster Team für diesen ausführlichen Artikel!

    Es zeigt sich immer mehr, dass Frau Töberich offenbar gerne übertreibt und alle Aussagen der Stadt so verdreht und wichtige Details ausspart wie es ihr gerade passt…

  3. @ Anton: Danke. Wie gesagt: dann würde ich mir als Stadt keine Sorgen machen. Aus dem Bestand lässt sich kein Anspruch nach 34 ableiten.

    @ tom: Ich erinnere mich an ihr Gebaren am Hochhaus Albertplatz. Da tat sie so, als ob ihr das gesamte Grundstück gehöre und entwickelte ein schönes Projekt. Irgendwann kam raus, dass ihr nur ein Bruchteil gehört und es wurde still um die Pläne. Der Rest ist Geschichte…

  4. Flutbare Tiefgaragen? Was soll das denn! Natürlich ist das größte Problem von Neubauten im Überschwemmungsbereich das die dichten Kellerwannen bei Hochwasser aufschwimmen wie die kleinen Gummientchen.
    Aber wie soll denn 1.) dort, direkt am Fluß eine Tiefgarage gebaut werden? Die schwimmt doch sowieso im Grundwasser rum. und 2.) wer sollte denn bitte festlegen, wann da was geflutet wird? Das Gebäude wird ja schließlich dabei sowieso geschädigt. Wer bezahlt dann 3.) die entstandenen Schäden? Die Stadt??

  5. — die früheren Generationen wussten schon genau warum sie an dieser Stelle keine Wohnhäuser gebaut haben!

  6. An der Flutrinne werden die Tiefgaragen regelmäßig geflutet ohne dass die Bausubstanz geschädigt wird. Kommt halt auf die Baumaterialien an. Natürlich werden die Anwohner dann vom Ordnungsamt abgezockt wenn keine legales Parkmöglichkeiten mehr vorhanden sind. Trotzdem ist das Verhalten der Frau Töberich unter aller Sau.

  7. @ Anton: Danke für die sachliche, umfangreiche und übersichtliche Darstellung dieser verworrenen Geschichte. :)

  8. Ich kann Herrn Korndörfer verstehen: wenn die Dresdenbau jetzt schon so unberechenbar agiert, ist nicht sichergestellt, dass die zu flutenden Tiefgaragen im Falle eines Falles auch so zur Verfügung stehen wie geplant. Da wäre mir mit einem Hochwasserschutz im Zugriff der öffentlichen Hand auch wohler.

    Ich wundere mich auch, wie dort nach § 34 eine Bebauung möglich sein soll – da gibt es keinen “Bebauungszusammenhang”. Jenseits der Leipziger Straße ist wohl eher ein “Außenbereich im Innenbereich” anzunehmen mit den Brachflächen, und das Areal zwischen Straße und Elbe ist sehr heterogen mit überwiegend untergeordneter Bebauung versehen – wenn Frau Töberich Lagerschuppen errichten wollte, könnte sie das wohl tun.

    Das Aufschwimmen ließe sich durch eine entsprechend tiefe Verankerung im Untergrund und durch genug Masse verhindern, würde ich denken. Günstiges, ressourcenschonendes Bauen sieht natürlich anders aus…

  9. @ E-Haller

    “Wie gesagt: dann würde ich mir als Stadt keine Sorgen machen. Aus dem Bestand lässt sich kein Anspruch nach 34 ableiten.”

    Dann könnte die Stadt die Bauvoranfrage aber doch problemlos ablehnen bzw. müsste dies sogar tun? Tut sie aber nicht, sondern geht den Weg der Zurückstellung und der Veränderungssperre.

    “Ich erinnere mich an ihr Gebaren am Hochhaus Albertplatz. Da tat sie so, als ob ihr das gesamte Grundstück gehöre und entwickelte ein schönes Projekt. Irgendwann kam raus, dass ihr nur ein Bruchteil gehört und es wurde still um die Pläne. Der Rest ist Geschichte…”

    Nach meiner Erinnerung hatte sie ein Optionsrecht für das Grundstück. Das scheint bei derartigen Investitionen auch eine durchaus übliche Variante zu sein. Woran es letztlich gescheitert ist, wissen wahrscheinlich nur die direkt Beteiligten.

  10. Schön, dass sich die verantwortlichen Amtsleiter mal öffentlich zum Thema geäußert haben. Aber da werden natürlich auch eine Reihe von Behauptungen aufgestellt (z. B. zur Höhe einer Schutzmauer oder zu der sehr deutlichen Erhöhung des Schadenpotenzials seit der letzten Schätzung von 2003), zu denen ich mir etwas mehr Informationen wünschen würde. Immerhin blockiert man hier auf absehbare Zeit die Entwicklung der Hafen-City. Wer weiß, ob das Investoreninteresse noch so groß ist, wenn dann (wann auch immer) alles geklärt ist.

  11. Wer die Unterlagen liest wird Folgendes finden: “Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung ist das Plangebiet fast vollständig als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles zu betrachten.” Dem würde ich mich auch anschließen.
    @E-Haller und andere: Damit ein Bebauungszusammenhang besteht, muss die Bebauung nicht homogen sein. Zumal die Bebauung so unterschiedlich in der Ecke gar nicht ist lässt sich dort problemlos eine Bebauungszusammenhang vermuten. Man braucht sich nur mal die Bebauung Richtung Innenstadt oder nördlich der Leipziger anzuschauen. Wenn Frau Töberich dort eine Wohnungsbebauung entwickeln möchte, spricht da aus Sicht des § 34 BauGB erst mal nichts dagegen. Zumal das auch planerisch gewollt ist, wie die städtischen Pläne zeigen. Den Außenbereich im Innenbereich gibt es an den Elbwiesen, auf den Flächen mit den Kleingärten und dem Sportanlagen. Die Grenze wäre die Straße Richtung Elbe bzw. die Böschungskante.

  12. @ Oliver: Das mit dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil seh ich etwas anders, nnämlich wie “ein anderer Stefan” Was ist denn tatsächlich da? In der direkten Umgebung? Eine Villa mit Verkauf, ein leer stehendes Wohnhaus, eine Beachanlage, Segway-Touren-Gelände, eine Berufsschule – und ganz viel Industriebrache.

    Woraus ergibt sich also die Wohnnutzung in 5 solitären, mehrstöckigen Gebäuden die sich zwischen Straße und Elbe erstrecken? Die nächste Wohnnutzung ist der geschlossene Blockrand an der Leipziger, oder der Erfurter, oder der Gehestraße usw.

    Da habe ich § 34 bislang anders interpretiert. Der soll ja eher eine “Gleichberechtigung” unter Grundstückseigentümern eines Gebietes schaffen, sprich: der Eigentümer einer Baulücke in Pieschen darf eben wie sein Nachbar ein Gründerzeithaus in die vorhandene Reihe stellen, ohne dass dafür gleich ein B-Plan nötig ist. Er darf aber kein Gebäude ohne Genehmigung bauen, dass “aus der Reihe tanzt”. In diesem Sinne habe ich das Baurecht immer als sehr gerecht empfunden.

    Man darf sich am Begriff “Ortsteil” nicht aufhängen, damit ist eben nicht “Pieschen” gesamt gemeint, sondern die nähere/ nächste Umgebung.

    Deckt sich m.E. u.a. mit dem hier: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150905B4BN37.05.0

    Da wird von “Baulücken” geredet.

    Schön auch hier erklärt:

    http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.135985.de

    Auch die bloße Absicht der Stadt, Wohnbebauung zuzulassen, ergibt keine Zulässigkeit über 34! Im Gegenteil: diese soll eben gerade über einen B-Plan geschaffen werden und um auch Gestaltungsmöglichkeiten zu haben.

    @ Stefaaan: Die Stadt scheint doch genau das getan zu haben: abgelehnt. Zitat oben: “die erste Version haben wir abgelehnt”. Frau Töberich behauptet ja nun sinngemäß, danach auf die Wünsche des Amtes eingegangen zu sein und suggeriert, es habe sich um paar Details gehandelt, dia aszuräumen waren und nun ist alles palletti. Ich vermute eher, es wurden leichte Änderungen vorgenommen und es nochmal probiert. Jetzt will die Stadt eben auf Nr. sicher gehen.

  13. @ E-Haller: Aber die Diskussion dreht sich doch um die “zweite Version” der Bauanfrage. Die wurde eben nicht von der Stadt abgelehnt, weil die Stadt ja selbst einschätzt, dass die “nicht rechtswirksam zurückgewiesen werden kann”. Deswegen nur eine Zurückstellung und jetzt der Versuch einer Veränderungssperre.

    Spannend wäre ja zu wissen, weshalb die erste Version abgelehnt wurde.

  14. @ Stefaaan: Jepp, so steht es da. Deswegen verwirrt mich die Ansage mit § 34.

    Ok, rechtssicher ist im Kontext mit Außen- und Innenbereich innerstädtisch eigentlich nichts, weil eben doch etwas Spielraum bleibt…aber eigentlich gibts genug Urteile, welche die Anforderungen konkretisiert haben. Und da hätte die Stadt eindeutig die besseren Karten.

    Bliebe noch §33: wenn die Maßnahme hinsichtlich der Bebauung den vorgesehenen Dimensionen (GRZ/ GFZ) und den weiteren Vorgaben aus dem Aufstellungsbeschluss nicht widersprächen, könnte es genehmigt werden. Aber Planung und Aufstellungsbeschluss sind nicht gerade passfähig.

    Ich bleib dabei: so richtig durchsteig ichs noch nicht…

  15. Wow Leute, habe seit langem in Kommentarspalten nicht mehr eine so gute und sachliche Diskussion gelesen! Hat auch für mich als Nicht-Stadtplaner viel zum Verständnis beigetragen. Hoffen wir für das Beste für das Gebiet.

  16. @Stefaaan:
    Dann gibt es eben die HafenCity nicht in der von den Investoren gewünschten Form. Welch ein “Verlust”….die HafenCity existiert bisher nur auf dem Papier und Dresden gibt es schon x-Jahrhunderte ohne HafenCity. Ich denke Dresden würde eine abgewandelte Form oder auch gar keine HafenCity überleben.

  17. Frau Töberich und ihren überbezahlten Anwälten wird mit Sicherheit noch etwas cleveres einfallen. Dafür haben reiche Freunde des Kapitalismus doch den Rechtsstaat – um Privatinteressen vor dem Pöbel zu schützen.
    Und dann wird die Polizei den Baggerfahrer inklusive Zündschlüssel vor den demonstrierenden Amtsleitern und Radfahrern beschützen (müssen)! Das wäre dann ein Schlag ins Gesicht jener, die noch an die Unabhängigkeit der Gerichte glauben. Alle anderen sehen die “harte Rechte” komme.

    lat. “privare”: abgesondert, beraubt, getrennt (Raub beinhaltet Gewaltanwendung und ist von Diebstahl zu unterscheiden)

    Ich hoffe, das ist nicht verkürzt dargestellt ;)

  18. @ Oliver: In welcher Unterlage hast Du den Satz

    “Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung ist das Plangebiet fast vollständig als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles zu betrachten.”

    gefunden?

  19. @ E-Haller: Hier ist ein etwas ausführlicherer Kommentar dazu: http://www.php-recht.de/media/download_gallery/BauBG_BauNVO_34_BauGB.pdf. Mir fehlt leider ein wenig die Zeit, das bis ins letzte Detail zu durchsteigen und auf unser Beispiel anzuwenden. Wenn ich das aber richtig überblicke, ist bei unserem Beispiel schon allein deswegen nicht von einem Außenbereich auszugehen, da wir hier über ein bebaute Fläche reden. Und wie Oliver schon geschrieben hat, ist es irrelevant, wie homogen diese Bebauung ist.

    Aber das ist eh nur ein Aspekt der ganzen Geschichte. Ich vermute mal, Frau Töberich ist es im Grunde egal, ob sie auf der Grundlage von § 34 BauGB oder eines vorhabensbezogenen oder eines qualifizierten Bebauungsplanes bauen darf. Sie wehrt sich dagegen, dass sie große Teile des Grundstücks für den beabsichtigten Gebietsschutz von Bebauung freihalten soll und dass dieses Bebauungsplanverfahren aufgrund vieler ungeklärter Fragen Minimum mehrere Jahre dauern wird. Und ganz nebenbei wird der Stadtrat heute Abend wahrscheinlich auch wieder zusätzlich die Nutzung von Teilen des Grundstücks für Freiräume u. ä. vorgeben.

    Der wesentliche Aspekt ist natürlich der Hochwasserschutz. Meines Wissens hat aber der Freistaat Sachsen immer klar gemacht, dort keinen gebietsbezogenen Hochwasserschutz umzusetzen. Das erscheint auch nachvollziehbar, da das Schadenspotenzial augenscheinlich begrenzt ist. Beim Hochwasser 2002 (als kein Sandsackwall errichtet wurde), also in etwa bei HQ100, wurde im Wesentlichen “nur” die Leipziger Straße mit der angrenzenden Bebauung geflutet. Es ist also nicht, wie in anderen Bereichen der Stadt, ein ganzer Stadtteil gefährdet. Nun präsentiert die Stadtverwaltung ein wesentlich höheres Schadenspotenzial, welches einen Gebietsschutz rechtfertigen würde. Woher soll diese Erhöhung entlang der Leipziger Str. kommen? So wesentlich hat sich deren Bebauung und Nutzung in den letzten 10 Jahren nun auch wieder nicht geändert.

    Kurzum erscheint das doch nach wie vor sehr unwahrscheinlich, dass der Freistaat hier in absehbarer Zeit (wenn überhaupt irgendwann) Hochwasserschutzanlagen baut. Umso sinnvoller wäre es doch, das Angebot der Investoren zu nutzen, ihre Bebauung so zu errichten, dass die wie eine Schutzanlage für die dahinter liegenden Gebiete wirkt. Bzw. sehe ich keinen nachvollziehbaren Grund, die bauliche Entwicklung der Hafen-City mit der Begründung des Hochwasserschutzes noch weiter hinaus zu zögern.

  20. @alraune
    und du? seitenscheitel und son kleenen bart unter der nase? vllt. solltest du weniger von der pflanze, nach der du dich benennst, naschen. deine kommentare gleichen einer geistigen diarrhoe.

  21. @ Stefaaan: Selbst wenn man die Frage nach Innen- und Außenbereich vernachlässigt, muss sich das neue Vorhaben nach “Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise…in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen”.

    Und wie gesagt: in der näheren Umgebung habe ich alles, aber keine solitären, mehrgeschossigen Wohnungsbauten dieser Dimension und mit Ausrichtung gen Elbe.

    Natürlich will Frau Töberich lieber heut als morgen bauen – aber auch der “alte” B-Plan stand alles andere als vor dem Beschluss.

    Was das Hochwasser angeht, so steck ich nicht drin. Aber natürlich würde eine neue Bebauung auch das Schadenspotenzial erhöhen. Und auch wenn Frau Töberich so tut, als würde das eben die künftigen Eigentümer allein und nicht die Allgemeinheit belasten: z.B. auch Versicherungen basieren auf der kollektiven Risikoübernahme.

    Dass der Investor jetzt so tut, als ob das mit dem Schutz kein Problem ist, ist auch normal. Aber: wenn alle Wohnungen verkauft sind, ist er “weg”/ “raus” aus der Verantwortung. Und wenn es dann zu Problemen kommt, wird wieder ganz laut “Wie konnte man das überhaupt zulassen???” gebrüllt.

    Insgesamt ist es eine blöde Gemengelage, die da zusammenkommt: B-Plan an sich dauert schon lange, dann kommt auf einmal der Flutschutz dazu und dann reduziert der Stadtrat nochmal die bebaubare Fläche.

    Jeder der Punkte für sich ist plausibel (ok, da klammer ich Punkt 3 mal etwas aus) – aber es kommt eben alles zusammen…sagen wir mal so: ich verstehe, dass sie freidreht.

  22. E-Haller: ,,ich verstehe, dass sie freidreht.” aber an solch einer Stelle zu bauen – da müsste man schon damit rechne, dass es nicht sehr leicht wird und es Hindernisse zu überwinden gibt. BZW. man baut da erst gar nicht!!!

  23. @s.
    Er ist eben ein typischer Jünger dieser neuen sektenartigen Gruppierung, also dieser Lutzegurubachmannloge (hätte ich doch “Loge” beinahe mit “usch” geschrieben). Das entschuldigt sicherlich nichts, aber erklärt dessen oft “niveauvolle Darbietung”. :D

  24. @ anni, ganz blöde Frage: Wenn Du es Dir leisten könntest – würdest Du nicht gern dort wohnen? Vielleicht nicht in so einem Klotz, aber so generell?

    Das kleine Häuschen da neben dem Beach-Platz könnte mir z.B. auch gefallen. Oder wenn in der Kubatur der Lagerschuppen Reihenhäschen gebaut würden…

    Also: Nicht so pauschal.

  25. @ E-Haller: nein! mir gefällt das Elbufer da so wie es ist. Und der Beach-Platz ist bestimmt auch bald weg… weggebaggert.
    Reihenhäuschen sind auch garnichts für mich…

  26. @paligro
    “Ich hoffe, das ist nicht verkürzt dargestellt ;)”

    Ne, ist schon richtig. Unabhängig sind Gerichte immer dann wenn sie so urteilen wie man’s selber für richtig hält. Weiß jeder besorgte Bürger. ;)

Kommentare sind geschlossen.