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Ostergruss von Julia Hartl

Die neuen Regeln für offene Immobilienfonds


In Dresden, der vielleicht schönsten deutschen Elbstadt, wird immer noch fleißig gebaut. Überhaupt scheinen Immobilien und entsprechende Fonds bei den hiesigen Anlegern besonders beliebt zu sein. Spätestens ab dem nächsten Jahr müssen allerdings neue gesetzliche Regeln beachtet werden. Was sich genau ändert und worauf potenzielle Anleger achten sollten, möchten wir an dieser Stelle erläutern.

Wo stehen die Immobilienfonds?

Die deutschen Sparer scheinen sich einig zu sein: Immobilien sind momentan nicht nur als Sicherheitsdepot, sondern auch als lukratives Investment zu gebrauchen. Rund 80 Milliarden Euro haben die Sparer in der jüngeren Vergangenheit in Anteilen offener Immobilienfonds angelegt. Im Zuge der letzten Finanzkrise mussten die einst so stabilen Geldanlagen signifikante Verluste hinnehmen, da einige der Fonds aufgelöst wurden. In letzter Zeit erstarkte diese Anlageform allerdings wieder und für die Anleger gewannen Immobilienfonds wieder an Attraktivität. Neue Regeln für offene Immobilienfonds ab 2013 werden indes im kommenden Jahr in Kraft treten. Was genau wird geändert und wie wird sich das auf die Anleger auswirken?

Was ändert sich genau?

Möchte ein Anleger Anteile eines entsprechenden Immobilienfonds abstoßen, gilt in Zukunft eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Des Weiteren müssen all jene Anleger, die neu in einen offenen Immobilienfonds einsteigen, ab dem ersten Januar des kommenden Jahres nach dem Erwerb eine 24-monatige Mindesthaltefrist einhalten, bevor die Anteile zurückgeben werden können. Es gibt im Übrigen auch wirklich positive Nachrichten: Zum Beispiel müssen sich die Kleinanleger gar keine Gedanken über die neuen Regelungen machen. Liegen die Anteilsverkäufe nämlich unter 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr, sind sie von den Fristen befreit!