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Albertplatz am Morgen

Straßenszene am Albertplatz
Straßenszene am Albertplatz. Anklicken zum Vergrößern.
Am Albertplatz präsentieren sich immer gern verschiedene Vereinigungen, Parteien und Religionsgemeinschaften. Auch Tier- und Umweltschützer nutzen den Platz gern. Beim Vorbeischlendern habe ich jedoch stets den Eindruck, dass immer die gleichen Leute an den Ständen stehen bleiben und sich „beraten“ lassen.

Das Morgenbild in dieser Woche stammt von buxi. Vielen Dank.

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23 Kommentare

  1. Wurden denn die 4 auf dem Photo festgehaltenen Personen um ihr Einverständnis gebeten? Falls nicht würde ich das Photo ganz schnell wieder löschen!

  2. …die 4 wirken wie eine kleine Gemeinde. Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe bei den Leuten das Gefühl, das sie von den Zeugen Jehova sind. Als Schulkind habe ich immer gern deren Heftchen genommen, weil da wirklich echt tolle Bildchen für Plakate für den Ethik- und Geographieunterricht drin waren. Der Anschiss von meiner Tante, als sie die Hefte bei mir gefunden hat, war aber auch nicht ohne. (Obwohl mich nicht ein Wort aus deren Inhalt interessiert hat.) Nun, die Leute sind mir suspekt. Bekannte einer Kusine die Zeugen sind, habe ich sehr nah kennengelernt. Man kann es mit ihnen aushalten, aber grundsätzlich bleib ich lieber fern. Dennoch…leben und leben lassen. Wenn diese Leute es glücklich macht, sich tagtäglich auf die Insel mit der Platane zu stellen…

  3. Auf der Verkehrsinsel trifft man oft seltsame Gruppierungen. Einmal waren da paar Leute von “BÜSO” und die “Zeugen Jehova” nebeneinander. Als ich mit dem Fahrrad vorbei fuhr mußte ich bei dem Anblick lachen, da brüllte der Typ von “BüSo”: “Mit uns kann man auch Diskutieren!”

  4. Lieber Anton!

    So ganz richtig ist das leider auch nicht! Zwei der Personen befinden sich klar im Mittelpunkt deiner Aufnahme und es sind im vorderen, gut sichtbaren Bereich weniger als 7 Personen zu sehen, auch wenn die Gesamtaufnahme 7 Personen zeigt (wenn man den Hintergrund mitrechnen würde)… In einer Gruppe müssen mindestens 7 Personen auf dem Bild sein, wenn du es als Straßenszene darstellen willst… und der Zusatz, das KEIN Gewicht in der Aufnahme auf einer bestimmten Person sitzen darf! Das wäre bei dieser Aufnahme ein Streitpunkt bezgl. der beiden Personen, die mit dem Gesicht zur Kamera gedreht sind! Mit dem Thema hatte ich oft genug Berührung und es ist tatsächlich kein einfacher Fall… im Zweifelsfall gibt man aber immer den Personen recht, die auf dem Bild zu deutlich zu sehen sind und dies nicht wünschen! Das ist tatsächlich so! ;)

  5. Es sind übrigens gezeugte Jehovas,
    hatte mit der Dame mal eine witzige Diskussion, bzw. ich hatte keine. Ihr 2 Hauptargumente “Sie müssen Gott selber erfahren” und “so steht es nunmal in der Bibel”. :)))

  6. Der Glaube, dass man bei Gruppenbilder keine Einwilligung bräuchte, lässt sich wohl auf die Ausnahmen in § 23 KUG zurückführen. Dort wird aufgezählt, wann Fotos ohne vorherige Einwilligung der abgelichteten Personen gemacht und verwertet werden können.

    Für unseren Fall sind insbesondere Absatz I Nr. 2 und 3 zu nennen:

    2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen

    3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat

    Diese Ausnahmen kommen jedoch überhaupt erst in Betracht, wenn man eigentlich nicht genau diese eine Gruppe fotografieren möchte, sondern etwas ganz anderes (z.B. den Ort wo sich die Gruppe grade aufhält) und die Personengruppe “nur zufällig vor Ort ist”. Auf Versammlungen und Veranstaltungen bzw. den Aufzählungen gem. Nr. 3 möchte man auch nicht direkt die Personen sondern das Event an sich darstellen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass man Leute nicht “aus der Masse herausheben” darf. Sobald bestimmte Personen besonders hervorgehoben oder im Vordergrund des Bildes stehen, kann dies schon eine Rechtsverletzung begründen. Dies wird damit begründet, dass dann angenommen wird, dass der Bildzweck auf den Personen liegt und nicht die Veranstaltung o.ä. das Motiv sein soll.

  7. Für die Veröffentlichung des Fotos spricht m. E. auch, dass dort eine Meinungsbildung im öffentlichen Raum stattfindet. Eine Berichterstattung mit Bild muss doch erlaubt sein, wenn Parteien, Organisationen oder auch Glaubensgemeinschaften die Bürger auf einem öffentlichen Platz informieren. Wer sich z.B. an Ständen und Veranstaltungsorten des Kirchentags aufhielt, konnte häufig mit auf das Bild kommen; Wahlkampfstände mit Politikern und interessierten Bürgern werden auch sehr oft fotografiert.

  8. Gesetzestext hin oder her.
    Ich finde die Vorstellung gruselig, dass mich wer (in fast schon Großaufnahme) fotografiert und dass ganze dann auch noch ins Internet stellt ohne mich zu fragen.
    M.E. sollte in so einem Falle nicht stur nach Gesetzestext (welcher nicht eindeutig ist) sondern im Interesse der betreffenden Personen gehandelt werden! (sprich: fragen!)

  9. Ich denke da auch so wie Stefanolix! Leute bei portraitierten Fotos um deren Erlaubnis fragen, sehe ich wirklich ein! Aber hier geht es um einen öffentlichen Stand … Genauso gut hätten sich die Standbetreiber hinstellen können und ihren eigenen “gut besuchten” Stand fotografieren können um es als Aushängeschild zu PR-Zwecken zu verwenden. Das wird auf Messen/Ausstellungen/Festivals z.B. auch ständig so gemacht. Da fragt keiner die im Umkreis stehenden Personen einzeln um Erlaubnis. In meinen Augen Haarspalterei – wenn es nachträglich Probleme gibt oder Betroffene Probleme damit haben, sollte man erstmal mit dem Autor/Verantwortlichen der Homepage/Zeitung reden (ja liebe Leute – reden geht auch) … erst wenn dieser gar nicht drauf reagiert oder einlenkt, dann kann man zickig werden!
    Das geht in die selbe Richtung wie Streetview … jeder Idiot kann fremde Häuser fotografieren und diese veröffentlichen … aber sorry ich schweife grad ab und will diese Diskussion jetzt wirklich nicht lostreten! In diesem Sinne: Wenn Betroffene eine Problem haben – Kontakt aufnehmen u dann erst meckern!

  10. Messen, Ausstellungen, Festivals sind — wie Konzerte und Sportwettkämpfe — öffentliche Veranstaltungen. Eine Demonstration, ein Wahlkampf und ein Info-Stand sind auch noch öffentlich.

    Man muss aber trotzdem differenzieren: Ohne Anlass darf man ein Foto mit Personen nicht veröffentlichen. Wenn man einzelne Menschen, Paare oder Familien ohne öffentlichen Anlass fotografiert und wenn man sie auf dem Bild erkennen kann, dann ziehe ich eine Grenze.

    Nicht ohne Grund werden die Gesichter von Menschen in Streetview verpixelt (wie übrigens auch alle Nummernschilder von Autos auf den Fotos hier im Neustadt-Ticker).

  11. Auch ich schweife kurz vom EIGENTLICHEN Thema ab – aber das wir ohnehin bereits gläsern sind – läßt die Diskussion über ein paar poplige Bilder auf neustadt-ticker.de einfach albern erscheinen!

  12. vllt hilft es ja, ein wenig das gesetz zu studieren, vor allem in zeiten von abmahnwellen, die das netz umpflügen

    http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html

    § 23

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    vom gefühl her würde ich sagen, dass keine der ausnahme hier zutrifft und das mit den Gruppen ab sieben Personen ist auch quatsch (http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/)

  13. die sabines bellen, die karawane zieht weiter. auf die personen an sich sei gesch… das bild klagt im kleinen an, was zum grossteil diese stadt wirklich ausmacht. es bleibt alles uncool. aber all das ist immer möglich, alles andere wird nicht mal mehr registriert sondern unterbunden. im hintergrund wirbt als fanal das allerletzte lokalradio auf breiter front: wir lieben dresden. nee, so schon mal gar nicht. überall wo man hinschaut nur dösköppe, gerade die sollen sich getrost beobachtet fühlen. aber das nächste mal, anton, pixel ich dir die fressen weg, damit sie schön ordentlich gesetzlich anonym bleiben. armleuchter dieser stadt, schert euch hinne.

  14. ich find persönlichkeitsrechte wichtig und gut!

    was macht denn diese stadt zum großteil aus und was klagt dieses bild denn an? kann man das auch ohne beleidigungen kund tun, liebe/r buxi?

  15. @ Anton Launer – Es gibt das ungesprochene Gesetz im Bereich Fotografie, dass man erst ab 8 Personen im Bild eine Gruppe ungefragt fotografieren darf, hab ich schon oft gehört. Woher Roger das mit den 7 Personen her hat, weiß ich nicht. Ich bin trotzdem dafür, dass dies eine Straßenszene ist und man gerade noch so durchgehen lassen kann.

  16. @ buxi – Du musst hier nicht wohnen, wenn es Dir nicht gefällt. Und vielleicht versuchst Du es mal mit ColoRadio.

  17. @Kadela: Dieses ungesprochene Gesetz hat leider überhaupt gar keine Relevanz. Einen schönen Artikel dazu hat Felix schon verlinkt. (Irrglaube Gruppenfotos).

    @buxi: Nicht aufregen.

    @Felix: Genau den Gesetzestext hatte ich oben im Kommentar auch schon verlinkt. Meines Erachtens trifft hier Absatz 2 zu.

  18. Ich denke, man muss hier schon bissl differenzieren: wie oft sieht man z.B. im TV Straßenszenen, wo durchaus einzelne Personen in Großaufnahme sieht. Die haben garantiert auch kein Einverständnis gegeben. Und wenn ich vor dem Goldenen Reiter stehe und mich ein Tourist ablichtet und das anschließend auf seine HP steht, hab ich auch Pech gehabt.

    Oder nehmen wir die inzwischen übliche Vorgehensweise von Clubs bzw. z.B. der Plus-SZ, Einzelne abzulichten und auf eine HP zu stellen ( http://bit.ly/naAfVF ) – da wird man auch nicht gefragt.

    Ausschlaggebend für mich ist: findet mich z.B. mein Arbeitgeber, wenn er mich im Netz sucht, wie ich Mittwoch Nacht Party mache. Sprich: bin ich per Namen auf dem Bild verlinkt. Das ist z.B. bei Facebook ein Problem – ansonsten aber eigentlich keines. Wenn man mich zufällig findet, hab ich Pech. Das selbe Pech kann ich aber auch haben, wenn der Chef zufällig Mittwoch in den selben Club gestiefelt kommt…

    Ich weiß – das ist jetzt eine sehr “unjuristische” Herangehensweise, aber in meinen Augen in heutigen Zeiten durchaus sinnvoll.

    PS: Bevor jetzt die Diskussion aufkommt, ob sich ein Chef dran stören kann, dass ich Mittwoch Nacht in einem Club bin: es sollte nur ein Beispiel sein.

  19. für mich sind die personen vordergründig in diesem foto dargestellt und gewiss nicht nur beiwerk.
    beiwerk wozu denn, für die autos im hintergrund, dem stand nebenan, oder dem in der ecke versteckten slogan ´wir lieben dresden´?
    für eine beliebeige straßenszene sind die leute zu sehr fokusiert. da sagt mir das gefühl, man sollte sie fragen, wenn das bild veröffentlicht wird.
    egal was irgendwelche gesetzestexte interpretieren.

  20. Ich verste nicht was genau dagegen spricht die Menschen einfach zu fragen bevor man solche Fotos veröffentklicht? Schon wäre man dann juristisch und vor allem moralisch(!!) auf der sicheren Seite!

Kommentare sind geschlossen.